Als Bauherr kann man da schon unsicher werden: Braucht man nun eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus oder nicht? Die Geister scheiden sich da etwas. Fragt man den Gartennachbarn zur Rechten und zur Linken, werden Gartenhäuslebauer sicher unterschiedliche Auskünfte bekommen. Auf die Auskunft vom Nachbarn sollte man sich aber nicht verlassen. Vor dem Bau des Gartenhauses ist es besser, wenn sich Bauherren eine rechtlich sichere Auskunft einholen. Denn mit Behörden ist meist nicht gut Kirschen essen.
Wozu braucht man eine Baugenehmigung beim Gartenhaus?
Die brauchen Bauherren natürlich zum Bauen. Und wer glaubt, dass er auch ohne auskommt, hat noch keinen verärgerten Nachbarn erlebt. Gartenbesitzer sollten also tunlichst darauf verzichten, schwarz zu bauen. Baugenehmigungen werden für verschiedene Bauten benötigt. Das kann die überdachte Terrasse sein, das neue Gartenhaus oder auch der Anbau. Selbst das kleine Gerätehäuschen in der hintersten Gartenecke oder das Spielhaus für die Kinder können eine Baugenehmigung erforderlich machen. Das Baurecht setzt dem wilden Bauen Grenzen.
Wie wird der Bau geregelt?
Auch im eigenen Garten muss das bundesweit geregelte Planungsrecht aus dem Baugesetzbuch beachtet werden. In der Länderbauordnung finden Bauherren die jeweiligen Anforderungen. Je nach Gesetzeslage sollte auch der Bebauungsplan der Gemeinde genau geprüft werden. In manchen Regionen dürfen auch die Nebenanlagen wie der Werkzeugschuppen oder das Gartenhaus nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Bevor man sich also ein Gartenhaus kauft, sollte man sich genau informieren, ob und wie man bauen darf.
Wann muss die Baugenehmigung für die Gartenlaube sein?
Wer meint, seine baugenehmigungsfreie Gartenlaube kann einfach aufgebaut werden, der irrt. Auch diese muss mit dem öffentlichen Baurecht konform gehen. Ansonsten könnte es schnell zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn kommen. Je nach Bundesland beinhaltet die Bauordnung verschiedene Vorschriften. So dürfen zum Beispiel Gartenbesitzer in Brandenburg und Bayern eine Gartenlaube mit bis zu 75 m³ umbauter Raum ohne Baugenehmigung aufbauen. Allerdings nicht überall. Die Gartenlaube muss innerhalb einer bebauten Fläche, wie einer Ortschaft stehen. Aber nicht überall ist man so großzügig. In Nordrhein-Westfalen darf die baugenehmigungsfreie Gartenlaube nur 30, in Niedersachsen nur 40 Raummeter umfassen.
Ist doch egal, wo die Gartenlaube steht
Nein, das ist es nicht. In den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes gibt es genaue Vorschriften zum Aufbau von Gartenhäusern. Dort ist auch festgelegt. Ob ein Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt oder nicht. Nicht nur die Größe ist dafür ausschlaggebend, sondern auch der Ort der Aufstellung und die Nutzung des Gartenhauses. Ebenso kann der Einbau einer Feuerstelle oder einer Toilette über den Bedarf einer Baugenehmigung entscheiden. Vor dem Bau eines Gartenhauses heißt es also Baugenehmigung einholen. Nähere Informationen gibt es unter http://www.gartenhaus-gmbh.de/magazin/baugenehmigung-fuer-gartenhaeuser/.
Wie schaut es in Pachtgärten aus?
In Pachtgärtenkolonien ist der Bau von Gartenhäusern etwas anderes geregelt. Bis zu einer bestimmten Größe können Gartenhäuser ohne Baugenehmigung aufgebaut werden. Laut dem Bundeskleingartengesetz dürfen Lauben mit einer Grundfläche von bis zu 25 Quadratmetern inklusive einem überdachten Freisitz ohne Baugenehmigung erbaut werden. Hier bestimmen höchstens die Vereine oder Besitzer der Kleingartensparte die Vorgaben. Außerdem darf das Häuschen nicht dem dauernden Aufenthalt dienen.
Vor dem Kauf und Bau eines Gartenhauses sollten sich zukünftige Laubenbesitzer unbedingt informieren, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.