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Wohneigentum für die "Generation Y"

Wo sich junge, unverheiratete Doppelverdiener-Paare Wohneigentum leisten können

Mobiles Berufsleben, Beziehungen ohne Trauschein
– auf den ersten Blick scheint die Lebenssituation der „Generation
Y“, also der heute etwa Mitte 20- bis Mitte 30-Jährigen, nicht zu
Wohneigentum zu passen. Die Postbank-Studie „Wohnatlas 2015“ beweist
jedoch das Gegenteil: Junge, unverheiratete, kinderlose Paare können
sich bei aktueller Marktlage in vielen Regionen eine Immobilie
leisten, ohne hohe Risiken einzugehen oder ihre Flexibilität
aufzugeben. Vor dem Kauf der eigenen vier Wände sollten sie jedoch
einige wichtige Tipps beachten.

Seit Jahren geht die durchschnittliche Haushaltsgröße in Deutschland
zurück. Im Schnitt leben nur noch zwei Personen unter einem Dach. Bis
2030 steigt die Zahl der Zwei-Personen-Haushalte, die aktuell etwas
mehr als ein Drittel ausmachen, nach Einschätzungen von Experten um
zehn Prozentpunkte. Kein anderer Haushaltstyp weist derart hohe
Zuwachszahlen auf.

Viele Paare verschieben das Thema Nachwuchs auf spätere
Lebensabschnitte. Das liegt unter anderem an längeren
Ausbildungszeiten, einer stärkeren Karriereorientierung von Frauen
sowie insgesamt flexibleren Lebensplanungen. In der Folge steigt
gerade in der Generation Y, die zwischen 1980 und Anfang der
Neunziger Jahre geboren ist, der Anteil zusammenlebender Paare ohne
Kinder. Oft sind beide Partner berufstätig und leisten sich einen
hohen Lebensstandard. Entsprechend hoch sind auch die Ansprüche in
Sachen Wohnkultur.

Bezahlbarer Wohnraum in Köln, Stuttgart und Leipzig

Die Lage auf dem Immobilienmarkt ist für diese Gruppe aktuell sehr
attraktiv. „Laut der Postbank-Studie können sich kinderlose Paare mit
durchschnittlichem Einkommen derzeit in 393 der 402 deutschen Kreise
und kreisfreien Städte eine Eigentumswohnung leisten“, sagt Georg
Hoogendijk, Geschäftsführer der Postbank Immobilien GmbH. Mit
durchschnittlich 110 Quadratmetern bietet diese auch dann noch
genügend Platz, wenn eines Tages doch Nachwuchs ansteht. Selbst in
Großstädten wie Köln, Stuttgart, Leipzig oder Karlsruhe müssen
Haushalte mit zwei Vollzeitverdienern nicht mehr als 40 Prozent des
gemeinsamen Nettoeinkommens zur Finanzierung einer entsprechenden
Immobilie aufwenden. In 59 Prozent der Kreise liegt die
Finanzierungslast sogar unter 20 Prozent, zum Beispiel in
Einzugsgebieten von Metropolen. Hier kann im Falle eines Jobverlustes
oder einer Trennung auch einer allein die Finanzierung noch gut
stemmen.

Die Tatsache, dass die Gruppe der (noch) kinderlosen Paare beruflich
vergleichsweise mobil ist, stellt dem Experten zufolge kein Problem
dar, solange das wichtigste Kriterium beachtet wird: „Die Lage der
Eigentumswohnung sollte sorgfältig ausgewählt sein – dann lässt sie
sich bei einem Umzug zu guten Konditionen vermieten oder verkaufen.
Vor allem angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase eignet sich die
Immobilie somit auch als Geldanlage“, so Hoogendijk.

Wichtig: Besitzverhältnisse im Grundbuch festlegen

Trotz der exzellenten Voraussetzungen sollten unverheiratete und
kinderlose Paare vor dem Immobilienkauf einige Besonderheiten
beachten. Dazu zählt zum Beispiel die Klärung der
Eigentumsverhältnisse: „Wenn beide Partner die Immobilie anteilig
besitzen wollen, müssen sich auch beide ins Grundbuch eintragen
lassen. Eine Beteiligung an der Finanzierung oder an
Renovierungsarbeiten sichert noch keine Eigentumsansprüche“, erklärt
Hoogendijk. Im Grundbuch lässt sich auch genau festlegen, wem die
Immobilie zu welchen Anteilen gehört. Neben der klassischen
Verteilung zu je 50 Prozent sind auch alle anderen Aufteilungen
möglich, etwa 80 zu 20 Prozent. Eine weitere, wenn auch seltener
genutzte Möglichkeit: Paare können ihren Immobilienkauf durch einen
Gesellschaftsvertrag juristisch absichern. Hierzu gründen sie eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und werden dann
gemeinschaftlich ins Grundbuch eingetragen. Zweck der Gesellschaft
ist in diesem Fall der gemeinsame Erwerb einer Immobilie. Hier kann
auch geklärt werden, was passiert, wenn die Beziehung scheitert. In
diesem Fall muss klar geregelt sein, welcher Partner das Haus bekommt
und welcher ausbezahlt wird. Zur Sicherheit für beide Partner können
alle Regelungen auch notariell beurkundet werden. Paare sollten daher
vor dem Erwerb gemeinsam mit einem Notar überlegen, welche Form der
Eigentumsregelung für sie am besten geeignet ist.

Hintergrundinformationen zur Analyse im Rahmen der Studie „Postbank
Wohnatlas 2015“

Für die zugrunde liegende Analyse hat das Wirtschaftsinstitut Prognos
im April 2015 aktuelle Einkommens- und Immobilienmarktdaten auf
Kreisebene ausgewertet, um die Wohnkaufkraft von kinderlosen
Doppelverdiener-Haushalten zu ermitteln. Dazu wurde analysiert, in
welchen Regionen passender Wohnraum in Bezug auf Immobilientyp und
-größe bezahlbar ist. Bezahlbar bedeutet, dass beim Immobilienkauf
die Finanzierungslast maximal 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens
ausmacht. Die Annahmen sind konservativ gerechnet. Beim Kauf
orientiert sich der Wert für die Belastungsgrenze an dem, was
Verbraucherzentralen empfehlen. Bei der Finanzierung von Wohneigentum
wird eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent zugrunde gelegt, welche
auch die angenommenen zehn Prozent Nebenkosten beim Immobilienkauf
abdeckt.

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