Bei der Entscheidung, ob ein Haus nach der geltenden Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995) zu dämmen oder als Niedrigenergiehaus auszuführen ist, stellt sich häufig die Frage, ob sich der Mehraufwand angesichts der möglichen Heizenergieeinsparung lohnt. Nachstehende Berechnung beruht auf dem Nachweisverfahren der Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995) und erlaubt eine schnelle Abschätzung des zu erwartenden Heizwärmeverbrauchs.
Heizwärmebedarf und Heizenergiebedarf
Bei der Entscheidung, ob ein Haus nach der geltenden Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995) zu dämmen oder als Niedrigenergiehaus auszuführen ist, stellt sich häufig die Frage, ob sich der Mehraufwand angesichts der möglichen Heizenergieeinsparung lohnt. Nachstehende Berechnung beruht auf dem Nachweisverfahren der Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995) und erlaubt eine schnelle Abschätzung des zu erwartenden Heizwärmeverbrauchs.
Die geltende Wärmeschutzverordnung legt die Grenze des zulässigen Jahres-Heizwärmebedarfs abhängig vom Verhältnis der Gebäudeoberfläche A zum Gebäudevolumen V fest. Ist das sogenannte A/V-Verhältnis bekannt oder kann es durch Vergleich mit ähnlichen Gebäuden abgeschätzt werden, gibt Tabelle 1 den maximal zulässigen Jahres-Heizwärmebedarf Q"H bezogen auf den m2 beheizter Fläche an.
Tabelle 1: maximal zulässiger Jahres-Heizwärmebedarf Q"H (Auszug aus der WSVO 1995)A/Vnach WSVO maximal zulässiger Jahres-Heizwärmebedarf=1,05100 kWh/m2a
Baupraktisch bedeuten die Anforderungen, daß beispielsweise ein Gebäude mit A/V = 0,7 einen jährlichen Heizwärmebedarf von 81,1 kWh pro m2 Wohnfläche hat.
Heizwärmebedarf und Heizenergiebedarf
Der Heizwärmebedarf ist die Wärmemenge, die von den Heizkörpern abgegeben wird. Der Heizenergiebedarf dagegen erfaßt zusätzlich die Umwandlungs- und Transportverluste der Heizungsanlage, ist also entscheidend für die auftretenden Heizkosten. Setzt man die Verluste der Heizungsanlage näherungsweise mit 20% an, ergibt sich für das vorgenannte Beispiel pro Quadratmeter beheizter Fläche ein Heizenergiebedarf von 81,1 x 1,2 = 97,3 kWh/m2a im Jahr. In Heizöl umgerechnet entspricht dies ca. 97,3 : 10 = ca. 9,7 Liter Heizöl oder ca. 9,7 m3 Heizgas pro m2 und Jahr. (1 Liter Heizöl oder 1 m3 Heizgas haben den Heizwert von ca. 10 kWh).
Hat das Haus im Beispiel eine beheizbare Fläche von 125 m2, ergibt sich für das Gebäude ein rechnerischer Heizenergiebedarf von ca. 9,7 x 125 = 1216 Liter Heizöl im Jahr. Der Heizenergiebedarf eines Niedrigenergiehauses muß um 25 % niedriger liegen. Bei dem obigen Beispiel bedeutet dies jährlich eine mögliche Heizöleinsparung von ca. 300 Liter. In der Regel liegt der Preis für Heizöl unter 50 Pfennig. Bei einem Niedrigenergiehaus würden die jährlichen Heizkosten demnach nur um 150 Mark sinken (die monatlichen Heizkosten um 12,50 Mark).
jährlich 150,- DM Heizkosten-Einsparung bei einem NEH (WSVO ./. 25%)
152,06 DM = 81,1 x 1,2 x 0,1 x 125 x 0,25 x 0,50
Der überraschend geringe Einspareffekt bei Niedrigenergiehäusern (WSVO 1995 – 25%) liegt an dem bereits sehr niedrigen Heizenergieverbrauch der nach geltender Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995) geplanten Häuser.
Dem entgegen stehen die Kosten für die erforderlichen Dämm-Maßnahmen. Das ungünstige Kosten/Nutzen Verhältnis wurde entlastet, da der Gesetzgeber Niedrigenergiehäuser mit Zuschüssen gefördert hat. Diese Zuschüsse reichten normalerweise nicht aus, um die Kosten für eine dickere Zusatzdämmung auszugleichen. Daß dennoch heute viele Bauherren ein Niedrigenergiehaus bauen wollen, liegt an dem steigenden Umweltbewußtsein und der fehlenden Kenntnis über den bereits nach WSVO 1995 zu erwartenden niedrigen Energieverbrauch.