StartBauenBalkonkraftwerk: Mieter und Eigentümer profitieren davon

Balkonkraftwerk: Mieter und Eigentümer profitieren davon

Durch ein eigenes Balkonkraftwerk profitieren nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer und können bares Geld sparen.

Balkonkraftwerke für den eigenen Gebrauch

Das Balkonkraftwerk gibt es schon seit einigen Jahren und erfreut sich großer Beliebtheit bei Mieter und Eigentümer. Bislang durften diese eine Leistung von maximal 600 Watt nicht übersteigen. Zukünftig soll es Anlagen geben, die bis zu 800 Watt erzeugen können. Sogar der Wechseltrichter darf bis zu 800 Watt einspeisen. Dieser Trichter erzeugt nicht nur den Gleichstrom, sondern wandelt ihn in den netzüblichen Strom um.

Ebenso dürfen die Solarmodule eine Peakleistung von 2 Kilowatt haben, damit mehr Leistung ins Netz gelangen kann. Wer bereits ein Solarmodul besitzt, welches diese Leistungen nicht bieten kann, hat die Möglichkeit, den Wechseltrichter auszutauschen und umzustellen.

Eigenes Balkonkraftwerk für Mieter und Eigentümer ohne neuen Stromzähler

Wer sich für die Installation eines eigenen Balkonkraftwerks entscheidet, braucht keinen separaten oder neuen Stromzähler. Für den Übergang können die Anlagen mit den alten Zählern laufen. Der Strom läuft rückwärts ins Netz, sodass Mieter und Eigentümer ihre eigenen Stromkosten senken können.
Wichtig ist, dass der Stromzähler den Anforderungen entspricht. Balkonkraftwerk-Besitzer verpflichten sich außerdem, den alten Stromzähler innerhalb von vier Monaten durch einen digitalen Zähler auszutauschen. Ist dies geschehen, geht der nicht selbst genutzte Strom in das Netz über.

Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft notwendig

Trotz der neuen Regelung muss eine Zustimmung vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft erfolgen. Neu ist allerdings, dass jeder Mieter und Eigentümer ein Recht darauf hat, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Nur in Ausnahmefällen darf der Vermieter oder die Gemeinschaft diese ablehnen. Das neue Gesetz soll schon Mitte Oktober in Kraft treten. Es fehlt lediglich die Bestätigung vom Bundesrat. Der Bundestag hat bereits zugestimmt und das Gesetz verabschiedet.

Ebenso vorteilhaft ist es, dass es seit April 2024 eine einfachere Anmeldung für die Bundesnetzagentur gibt. Es ist daher keine separate Anmeldung mehr erforderlich, da die Bundesnetzagentur diese Aufgabe übernimmt. Die neuen Regelungen sollen die Nutzung von Balkonkraftwerken fördern und gleichzeitig für eine vereinfachte Stromproduktion in den Haushalten sorgen.

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