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Mieter haften nur bedingt bei Brandschäden

Ein Mieter haftet nicht für einen Brandschaden an der Wohnung, den er fahrlässig verursacht hat, wenn er laut Mietvertrag die Prämien für die Brandversicherung zahlt. Auch die Versicherungsgesellschaft, die den Brandschaden reguliert, kann sich dann nicht beim Mieter schadlos halten.

Ein Mieter haftet nicht für einen Brandschaden an der Wohnung, den er fahrlässig verursacht hat, wenn er laut Mietvertrag die Prämien für die Brandversicherung zahlt. Auch die Versicherungsgesellschaft, die den Brandschaden reguliert, kann sich dann nicht beim Mieter schadlos halten.

Mit diesen Kernaussagen hob kürzlich der Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm auf. Das Vorgericht hatte einen Mieter dazu verurteilt, der Versicherungsgesellschaft den durch unachtsames Verhalten entstandenen Brandschaden in Höhe von rund 100.000 Mark zu ersetzen. Der Bundesgerichtshof hielt dem entgegen, daß der Vermieter die Versicherungskosten auf den Mieter abgewälzt hatte und ihn als Gegenleistung dafür von der Haftung für fahrlässige Brandschäden freistellen mußte.

Unabhängig davon kann der Mieter durch eine eigene Haftpflichtversicherung vorsorgen, die zudem über den reinen Gebäudeschaden hinaus weitere Schäden abdeckt. BGH VIII ZR 41/95

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