Wer unter Ausschluß der Gewährleistung für Mängel irgendwelcher Art ein Wohnhaus kauft, kann keinen Schadenersatz verlangen, wenn im Erdgeschoß eine tragende Wand fehlt, so daß die Statik gefährdet ist. Der Verkäufer eines Wohnhauses sicher nämlich nicht stillschweigend zu, daß das Objekt auch bewohnbar ist.
Wer unter Ausschluß der Gewährleistung für Mängel irgendwelcher Art ein Wohnhaus kauft, kann keinen Schadenersatz verlangen, wenn im Erdgeschoß eine tragende Wand fehlt, so daß die Statik gefährdet ist. Der Verkäufer eines Wohnhauses sicher nämlich nicht stillschweigend zu, daß das Objekt auch bewohnbar ist.
Urteil des Bundesgerichtshofes, 12.04.1996 – V ZR 83/95