Kamin

Einem Hauseigentümer wurde die Nutzung seines Kamins von der Baubehörde nur dann genehmigt, wenn die Elektroheizung ausfällt (z. B. Stromausfall). Der Hausherr hat den Kamin trotz funktionierender Heizung genutzt und wurde von den Nachbarn auf Einhaltung der Auflage verklagt.

Einem Hauseigentümer wurde die Nutzung seines Kamins von der Baubehörde nur dann genehmigt, wenn die Elektroheizung ausfällt (z. B. Stromausfall). Der Hausherr hat den Kamin trotz funktionierender Heizung genutzt und wurde von den Nachbarn auf Einhaltung der Auflage verklagt. Die Nachbarn bekamen Recht: Die Genehmigung beschränkt sich nur auf den Notfall. Das gilt auch dann, wenn der Schadstoffausstoß unerheblich ist und andere Kamine in der Umgebung wesentlich störender sind.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.1996 – Aktenzeichen V ZR 335/95

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