Asbest erfreute sich bis in die 70er Jahre großer Beliebtheit als Baustoff und wurde in mehr als 3.000 verschiedenen Produkten verarbeitet, insbesondere im Bauwesen und in der Isolationstechnik.
Asbest erfreute sich bis in die 70er Jahre großer Beliebtheit als Baustoff und wurde in mehr als 3.000 verschiedenen Produkten verarbeitet, insbesondere im Bauwesen und in der Isolationstechnik.
Heute ist Asbest wegen seiner hochgradig krebserregenden Wirkung weitgehend geächtet. Es bleiben jedoch die Gefährdungen aus der früheren Verarbeitung. Der zwischenzeitlich geräumte Palast der Republik in Ostberlin gibt als größte Asbest-Ruine Deutschlands hierzu ein eindrückliches Beispiel.
Die Behandlung von Asbest-Altlasten wirft zahlreiche Rechtsfragen für die Beteiligten (Behörden, Eigentümer, Bauwirtschaft) auf. Die einschlägigen Regelungen sind über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut. Hierzu gibt die nachfolgende Tabelle eine Übersicht. Ein ausführlicher Beitrag kann in dieser Rubrik abgerufen werden unter dem Stichwort "Asbestsanierung – Rechtsvorschriften mit Erläuterungen".
Asbestsanierung – Rechtsvorschriften im Überblick
I. Öffentliches Recht
1.Bauordnungsrecht
2.Immisionsschutzrecht
3.Gefahrstoffrecht
4. Arbeitsstättenverordnung/Unfallverhütungsvorschriften
5.Abfallrecht
6.Gefahrguttransportrecht
7.Wasserrecht
II. Zivilrecht
1.Veräußerung/Erwerb asbestbelasteter Grundstücke
2.Sanierungsverträge
3.Entsorgungsverträge
4.Haftung
III. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
1.Umweltgefährdende Abfallbeseitigung
2.Bußgeldvorschriften