StartArchivEinheitliche Quellensteuer auf Zinserträge

Einheitliche Quellensteuer auf Zinserträge

Brüssel schlägt vor

Einen Vorgeschmack auf eine Harmonisierung im Bereich der Steuern für Kapitalanleger zeigt der im Juni 1998 von der Europäischen Kommission in Brüssel vorgelegte Richtlinienentwurf zu einer einheitlichen Regelung für die Besteuerung von Zinserträgen in der Europäischen Union.

Der Vorschlag sieht ein sogenanntes Koexistenzmodell vor. Die Mitgliedstaaten haben nach diesem Modell mehrere Möglichkeiten:

Sie führen eine Quellensteuer ein. Im Gespräch ist ein Satz von mindestens 20 Prozent. Die Quellensteuer wird grundsätzlich von der Zahlstelle, meist ein Kreditinstitut, einbehalten. 

 

Sie führen Kontrollmitteilungen ein. Die Banken und Sparkassen erteilen also unaufgefordert entsprechende Auskünfte über Zinserträge an die nationale Finanzbehörde. Diese gibt sie an die Finanzbehörden des Landes weiter, in dem der Konto- oder Depotinhaber steuerpflichtig ist. 
 

Sie kombinieren die beiden Elemente. Die Wahrscheinlichkeit, daß es zu einer Harmonisierung im Bereich der Zinssteuer kommt, ist relativ hoch. Mit der geplanten Richtlinie, die innerhalb einer bestimmten Zeit in nationales Recht umzusetzen wäre, will die Europäische Kommission verhindern, daß sich die EU-Länder im Euroland gegenseitig Geldanlagen mit Steuervorteilen abwerben.



Tip: Der private Kapitalanleger muß sich im Euro-Zeitalter darauf einstellen, daß die Besteuerung der Kapitalerträge zukünftig auf eine breitere Bemessungsgrundlage als heute gestellt wird. Ob damit automatisch eine insgesamt höhere absolute Steuerbelastung einhergehen wird, hängt in erster Linie von den Steuersätzen ab.
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