Wer sich eine Immobilie zulegen möchte, kann mit einem einfachen Trick den einen oder anderen Hunderter oder sogar Tausender an Grunderwerbsteuer und Einkommensteuer sparen.
Der Schüssel hierzu liegt im Notarvertrag. Bereits im Notarvertrag können die Vertragsparteien die Aufteilung der Kaufpreiszahlung für den Grund und Boden und das Gebäude festlegen. Je höher der Anteil für das Gebäude bestimmt wird, desto höher ist im Fall einer Vermietung die jährliche steuermindernde Abschreibung. Der Immobilieneigentümer spart also Einkommensteuer. Daneben sollten aber auch übernommene Gegenstände, wie eine Küche, ein Schrank oder ein Teppich, gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Hier spart man Grunderwerbsteuer, die nämlich nur für den Gebäude-und den Bodenanteil bezahlt werden muß. Bei Vermietung kann das erworbene Inventar zusätzlich auf nur 10 Jahre steuermindernd abgeschrieben werden.
Teilen Sie also bereits im Notarvertrag die Anschaffungspreise für das Gebäude, den Grund und Boden und das mit erworbene Inventar auf. Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer einen Nachlaß der Kaufpreisschuld für das Gebäude, und bezahlen Sie lieber für das Inventar etwas mehr. Sie sparen hier bares Geld.