Verstößt die Regelung zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers gegen das Grundgesetz?
Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit zwei Verfahren anhängig, die sich mit der Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers befassen. Anlaß für diese Beschwerden ist das Jahressteuergesetz 1996, das den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf 2.400,- DM begrenzt.
Verstößt die Regelung zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers gegen das Grundgesetz?
Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit zwei Verfahren anhängig, die sich mit der Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers befassen. Anlaß für diese Beschwerden ist das Jahressteuergesetz 1996, das den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf 2.400,- DM begrenzt.
Die Beschwerdeführer machen hier geltend, der Vermittlungsausschuß habe bei dem entsprechenden Jahressteuergesetz seine Kompetenzen überschritten, weshalb es formell nicht verfassungsmäßig sei. Darüber hinaus werden Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie geltend gemacht.
Letztlich verstoße das Jahressteuergesetz auch gegen den Vertrauensschutz, da eine verfassungsrechtlich gebotene Übergangsregelung fehle. Über den Ausgang der Verfahren werden wir Sie laufend unterrichten.