Einer der größten Energiefresser in Ihrem Haushalt versteckt sich wahrscheinlich direkt unter Ihren Füßen im Keller. In Deutschland arbeiten derzeit rund drei von vier Heizungsanlagen ineffizient und treiben so die Energiekosten unnötig in die Höhe.
Die Bundesregierung hat deshalb die Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Januar 2024 umfassend reformiert. Diese neuen Bedingungen machen den Umstieg auf klimafreundliche Technik für Immobilienbesitzer finanziell attraktiver als je zuvor.
Überraschende Neuerungen bei den Fördergrenzen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Additivität der Förderhöchstgrenzen für verschiedene Maßnahmen. Bisher waren die förderfähigen Ausgaben für das gesamte Gebäude oft auf einen Pauschalbetrag gedeckelt.
Nun können Sie die Höchstgrenzen für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen, wie etwa die Dämmung, einfach kombinieren. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich so eine förderfähige Gesamtsumme von bis zu 90.000 Euro, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.
Zuständig für die Auszahlung der Zuschüsse beim Heizungstausch ist seit diesem Jahr primär die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer hingegen nur seine bestehende Anlage optimieren möchte, findet im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den richtigen Ansprechpartner.
Der Bonus für schnelle Entscheider
Besonders selbstnutzende Eigentümer profitieren vom sogenannten Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch alter Gas- oder Ölheizungen. Dieser Bonus beläuft sich aktuell auf satte 20 Prozent und wird bis zum Jahr 2028 in voller Höhe gewährt.
Ab 2029 sinkt dieser Anreiz alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, bis er voraussichtlich im Jahr 2037 komplett eingestellt wird. Wer also frühzeitig auf eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage umsteigt, sichert sich die maximale staatliche Unterstützung für sein Projekt.
Zusätzlich zum direkten Zuschuss wurde ein neuer Ergänzungskredit eingeführt, der bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit abdeckt. Dieser Kredit steht Haushalten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro über die Hausbank zur Verfügung.
Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung
Nicht immer muss es sofort ein kompletter Austausch der gesamten Anlage sein, um die Energiekosten spürbar zu senken. Oft bewirken schon ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch alter Heizungspumpen eine signifikante Verbesserung der Gesamteffizienz.
Das BAFA unterstützt solche Optimierungen mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent auf die anfallenden Nettokosten. In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) lässt sich dieser Zuschuss sogar auf insgesamt 20 Prozent steigern.
Diese Investitionen rentieren sich meist schon nach wenigen Jahren durch die eingesparten Brennstoffkosten und den geringeren Stromverbrauch. Moderne Hocheffizienzpumpen tilgen zudem einen der oft unterschätzten Stromfresser in privaten Haushalten nachhaltig.
Alternative Steuerbonus für Selbstnutzer
Falls Sie keine direkte Förderung durch KfW oder BAFA in Anspruch nehmen möchten, bietet das Finanzamt eine interessante Alternative. Über den Steuerbonus für energetische Sanierungen können Sie 20 Prozent der Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Maximal sind hierbei 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren absetzbar, was besonders für gut verdienende Eigenheimbesitzer attraktiv ist. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass eine Kombination von direktem Zuschuss und Steuerbonus gesetzlich ausgeschlossen bleibt.
Bevor Sie jedoch den ersten Handwerker beauftragen, müssen Sie zwingend einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung unterzeichnen. Nur wer den Antrag stellt, bevor die Arbeiten offiziell beginnen, hat einen rechtlichen Anspruch auf die begehrten Fördermittel.
Zusammenfassung
- Höchstgrenzen für Heizungstausch und Dämmung sind jetzt bis zu 90.000 Euro kombinierbar.
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent gilt nur noch bis Ende 2028 in voller Höhe.
- Zuschüsse für den Heizungstausch werden seit 2024 zentral über die KfW abgewickelt.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich die Förderung für eine neue Heizung?
Seit Januar 2024 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Zuschüsse zum Heizungstausch zuständig, während das BAFA weiterhin Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung fördert.
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nein, eine gleichzeitige Inanspruchnahme von direkten Zuschüssen (KfW/BAFA) und dem Steuerbonus für energetische Sanierung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

