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Gesicherte Personalplanung praktisch nicht möglich

630-Mark-Jobs

Sogenannte Freistellungsbescheinigungen, die für eine Steuerfreiheit von 630-Mark-Jobs nach der neuen Regelung notwendig sind, können vom Arbeitgeber weder verlangt noch von Betroffenen für Folgejahre garantiert werden.

Die Folge: Hohe Personalkosten bei den „Mini-Jobs“. Im Zusammenhang mit dem unter bestimmten Voraussetzungen bestehenden Kündigungsschutz für Teilzeitbeschäftigte ist eine gesicherte Personalplanung mit 630-Mark-Jobs für Arbeitgeber deshalb kaum noch möglich.

Die Haufe Verlagsgruppe rät betroffenen Arbeitgebern zum sehr sorgfältigen Umgang mit kurzfristig oder zeitweise Beschäftigten. Denn nur wer sich genau auskennt, sehr penibel auf alle Formalien achtet und die im neuen Gesetz enthaltenen Möglichkeiten individuell zu nutzen weiß, kann auch mit den neuen Regelungen sinnvoll auf die günstigen Aushilfskräfte bauen, auch wenn es letztlich keine langfristige vertragliche Sicherheit gibt.

Die Haufe Verlagsgruppe hat dazu ein Know-how- und Formularpaket entwickelt, mit dessen Hilfe Arbeitgeber sicher sein können, kein wichtiges Detail vergessen und jede Möglichkeit genutzt zu haben. Neben grundsätzlichen und beispielhaften Darstellungen der neuen Rechtslage und deren Folgen sind alle Alternativen mit Vor- und Nachteilen dargestellt und alle wesentlichen Formulare zur direkten Verwendung enthalten. Parallel dazu wurde eine Software entwickelt, die einen schnellen und sicheren Aushilfen-Check ermöglicht.

Dazu Haufe Verleger Uwe Renald Müller: „Bei Aushilfskräften sind teuere und arbeitsrechtlich fatale Fehler schnell gemacht. Nur wer sich sehr genau informiert und zum Beispiel das von den Haufe-Experten entwickelte Lösungspaket und/oder die Software nutzt, wird aus der geänderten Gesetzeslage das Beste für sein Unternehmen und seine Aushilfskräfte machen.“

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