In einem Positionspapier, das der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) vor der Bundestagswahl veröffentlicht hat, fordert der Verbraucherschutzverein die Einführung eines befristeten Bauklimageldes für private Neubauten und Gebäudemodernisierungen. Die neue Förderung helfe, private Bauherren und selbstnutzende Wohneigentümer bei steigenden Baukosten zu entlasten und schaffe Anreize, energetisch zu bauen oder zu modernisieren.
Ein klimaneutraler Gebäudebestand spielt in den wohnungs- und klimapolitischen Zielen jeder kommenden Bundesregierung eine entscheidende Rolle. Der energetische Neubau und die energetische Gebäudemodernisierung sind dafür eine wichtige Voraussetzung. Die hohe Zahl an Eigenheimen verlangt jedoch millionenfache, jeweils kostenintensive Einzelentscheidungen. Der BSB fordert deshalb mehr finanzielle Unterstützung. BSB-Geschäftsführer Florian Becker erklärt: „Durch schärfere energetische Anforderungen, steigen auch die Baukosten in den kommenden Jahren immer weiter. Bauherren und Eigenheimbesitzer benötigen deshalb bessere Fördermodelle, um als Teil der Lösung ihren Beitrag zur Erreichung der gesteckten Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 leisten zu können. Deshalb schlagen wir die Einführung eines Bauklimageldes vor.“ Das neue Förderkonzept könnte zwei unterschiedliche Staffelungen für Neubau und Modernisierung vorsehen.
Bauklimageld für den Neubau
Für den Neubau eines KfW Energieeffizienzgebäudes soll jeder Bauherr zu den bisherigen Tilgungszuschüssen auf KfW Kredite eine Einmalzahlung in Form des Bauklimageldes erhalten: 10.000 Euro für den Bau eines KfW 55 Hauses, 15.000 Euro für ein KfW 40 Haus und 20.000 Euro für ein KfW 40 plus Haus. „Das Bauklimageld im privaten Neubau ist ein niedrigschwelliges und transparentes Fördermittelmittel, um Bauherren zum energetischen Neubau zu motivieren. Die Förderung kann als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen und Bauherren bei steigenden Baunebenkosten entlasten“, so Becker. Zudem motiviert die Staffelung zu noch energiesparenderen Bauweisen und unterstützt Bauherren in ihrer Entscheidungsfindung.
Bauklimageld bei der Gebäudemodernisierung
Auch bei der energetischen Gebäudemodernisierung sollen Eigenheimbesitzer eine Einmalzahlung in Form des Bauklimageldes erhalten. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Einsparung an CO2-Emmissionen, die ein Gebäude nach der Maßnahme erzielt. Der Wert wird vor und nach der Baumaßnahme mit einem aktuellen Energieausweis nachgewiesen. Modernisierer erhalten 5.000 € für 15 Prozent Einsparung CO2, 7.500 € für 20 Prozent Einsparung CO2, 10.000 € für 25 Prozent Einsparung CO2. „Das Bauklimageld für Modernisierungen setzt da an, wo es gebraucht wird: bei den CO2-Emissionen. Es kann technologieoffen eingesetzt werden – wichtig ist nur der Ertrag“, sagt Becker. Das Bauklimageld kann demzufolge gleichermaßen als Abwrackprämie für eine alte Ölheizung dienen, als auch für Dämmmaßnahmen oder für eine regenerative Stromerzeugung genutzt werden – je nachdem, was für die Energiebilanz des Hauses am sinnvollsten ist. Die Verbindung mit dem Energieausweis sichert, dass die Einsparziele erreicht wurden und vorab eine Modernisierungsberatung stattgefunden hat.
Neue Fördermodelle werden dringend gebraucht
Mit dem Bauklimageld für den privaten Neubau und die Gebäudemodernisierung legt der BSB ein neues Konzept für eine zielgerichtete Förderung des energetischen Bauens vor. Die Forderung nach mehr Geldern wurde zuletzt auch von anderen Verbraucherverbänden gestellt. Becker verweist auf die Dringlichkeit: „Die Gebäude der aktuellen Bauherrengeneration fließen zu 100 Prozent in die Energiebilanz bis 2030 ein. Umfassende Modernisierungen der jetzigen Neubauten sind erst in Jahrzehnten vorgesehen. Für das Erreichen der Klimaziele im Gebäudebestand bis 2030 ist es deshalb wichtig, dass heute jeder Bauherr so klimagerecht baut, wie es sein Geldbeutel zulässt. Stehen die neuen Häuser erstmal, gibt es kein Zurück mehr.“