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Belästigende Küchengerüche

Jeder der baut, umbaut, Grundstücke oder Immobilien erwirbt, steht vor einer schier unüberschaubaren Gesetzesflut. Die Rechtsprechung wird immer umfassender, und kaum jemand behält den Überblick, um teure Fehler zu vermeiden. (Ende Teaser)
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Störende Küchengerüche, die andere Eigentümer nicht unerheblich belästigen sind durch zumutbare Maßnahmen zu reduzieren.

In einer Entscheidung zum Wohnungseigentumsgesetz stellte das Oberlandesgericht Köln fest, daß Küchengerüche, die durch ein offenes Fenster nach Außen dringen und andere Miteigentümer in nicht unerheblichem Maße in der Nutzung ihres Wohnungseigentums beeinträchtigen, durchaus "ortsüblich" sein können. Allerdings entbindet dies nicht von der Verpflichtung nach § 14 Nr. 1 WEG, diese Störung im Rahmen des Zumutbaren -beispielsweise durch den Einbau einer Dunstabzugshaube zu reduzieren.

(Beschluß des OLG Köln vom 12.5.1997)

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