"Die Bundesregierung hat ihre in der Koalitionsvereinbarung zur Wohnungs- und Städtebaupolitik enthaltenen Reformziele trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung im Wesentlichen erreicht", betonte Kurt Bodewig, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, anlässlich des Jahresempfangs 2002 des Bundesverbandes Deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) am Dienstag in Berlin
"Die Bundesregierung hat ihre in der Koalitionsvereinbarung zur Wohnungs- und Städtebaupolitik enthaltenen Reformziele trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung im Wesentlichen erreicht", betonte
Kurt Bodewig, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
anlässlich des Jahresempfangs 2002 des Bundesverbandes Deutscher
Wohnungsunternehmen (GdW) am Dienstag in Berlin.
Bei den Reformvorhaben sei der GdW als einer der wichtigsten wohnungswirtschaftlichen Verbände ein kritischer, aber immer auch konstruktiver Partner gewesen und habe zentrale Themen wie die Programme "Stadtumbau Ost" und "Die Soziale Stadt" mit angestoßen. Hierfür dankte Bodewig und sprach sich dafür aus, die gute Zusammenarbeit auch in Zukunft fortzuführen.
Mit der Wohngeldnovelle, der Mietrechtsreform sowie der Reform des sozialen Wohnungsbaus seien wesentliche wohnungspolitische Reformvorhaben der Bundesregierung bereits in Kraft. Das neue Wohnraumfördergesetz trage den Herausforderungen an eine moderne Wohnungspolitik Rechnung. Die Fördermittel könnten ab 1. Januar 2002 effektiver und flexibler eingesetzt werden. "Der Bund hat den geeigneten Rahmen für Länder und Kommunen geschaffen, die Wohnraumförderung gezielt auf die Bedürfnisse eines differenzierten Wohnungsmarktes auszurichten", bekräftigte Bodewig. In diesem Sinne habe der Bund den Ländern im Jahre 2002 eine zusätzliche Finanzhilfe in Höhe von 70 Millionen Euro für Wohnraumförderung in Verdichtungsräumen zur Verfügung gestellt, um Wohnungsbauinvestitionen in Regionen mit hoher Nachfrage anzustoßen.
Damit werde, so Bodewig, zusammen mit den Bundesfinanzhilfen für die
Städtebauförderung, die seit dem Antritt der Bundesregierung auf über
600 Millionen Euro im Jahre 2002 verdoppelt worden sei, ein wichtiger
Beitrag zur Stabilisierung der Bauwirtschaft geleistet.
Die Reform des Altschuldenhilfe-Rechts und die Verordnung zur Härtefallregelung des § 6 a Altschuldenhilfe-Gesetz stärke die Investitions- und Kreditfähigkeit der ostdeutschen Wohnungsunternehmen und komme damit auch der Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zu Gute. Gleiches gelte für das neue Programm "Stadtumbau Ost", das die Regierung im August letzten Jahres zur Bewältigung des wohnungswirtschaftlichen Strukturwandels in den neuen Ländern beschlossen habe. "Auch bei diesem neuen Programm ziehen Staat und Wohnungswirtschaft an einem Strang. Denn es geht um die Aufwertung der ostdeutschen Innenstädte, um die Verbesserung der Wohnqualität und die Stabilisierung der Wohnungsmärkte", sagte Bodewig. Im Rahmen städtebaulicher Konzepte fördere das Programm mit einem Volumen von ca. 2,7 Milliarden Euro integrierte Maßnahmen zur Beseitigung des Angebotsüberhangs und der Aufwertung der vom Rückbau betroffenen Viertel. Der Minister begrüßte in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass sich rund 260 Kommunen an einem vom Bund ausgelobten Wettbewerb zur Erarbeitung und Weiterentwicklung von Stadtentwicklungskonzepten beteiligen. Damit sei ein umfassender Planungsprozess auf kommunaler Ebene in Gang gesetzt worden.
Mit diesen Maßnahmen, so Minister Bodewig abschließend, sei es auch gelungen, die Wohnungs- und Städtebaupolitik stärker miteinander zu verzahnen; eine Aufgabe, die neben einer stärkeren regionalen Differenzierung die Wohnungs- und Städtebaupolitik zukünftig immer stärker prägen werde.
www.bmvbw.de (Pressemitteilung)