Bei Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen muß ein Verwalter nicht immer drei Angebote von entsprechenden Fachfirmen einholen.
Bei Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen muß ein Verwalter nicht immer drei Angebote von entsprechenden Fachfirmen einholen.
Ein WEG-Verwalter muß bei der Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums nicht nur auf eine baulich und fachlich einwandfreie Lösung achten, sondern auch die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen im Auge behalten.
Allerdings bedeutet dies nicht zwingend, daß der Verwalter vor der Ausführung jeder Maßnahme drei Angebote von entsprechenden Fachbetrieben einholen muß. Hier hat der Verwalter vielmehr einen nur beschränkte gerichtlich überprüfbaren Gestaltungsspielraum.
(Beschluß des OLG Köln, vom 22. 5. 1997)