StartArchivEigentümergemeinschaft kann Sat-Schüssel nicht durch Mehrheitsbeschluss verbieten

Eigentümergemeinschaft kann Sat-Schüssel nicht durch Mehrheitsbeschluss verbieten

Satellitenschüsseln an Hausfassaden wirken oft optisch unschön und sind daher häufiger Streitpunkt zwischen den Hausbewohnern.
Auch in Eigentümergemeinschaften nimmt der Ärger zu.
Problematischer wird die Angelegenheit noch, wenn auch ausländische Wohnungseigentümer in der Gemeinschaft sind. Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse weist in diesem Zusammenhang auf zwei wichtige neuere Urteile hin

Satellitenschüsseln an Hausfassaden wirken oft optisch unschön und sind daher häufiger Streitpunkt zwischen den Hausbewohnern.
Auch in Eigentümergemeinschaften nimmt der Ärger zu.
Problematischer wird die Angelegenheit noch, wenn auch ausländische Wohnungseigentümer in der Gemeinschaft sind. Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse weist in diesem Zusammenhang auf zwei wichtige neuere Urteile hin.
Ausländische Wohnungseigentümer haben auf Grund der Informationsfreiheit das Recht, an ihrer Eigentumswohnung trotz Kabelanschluss eine Parabolantenne zu installieren (BGH, Az. V ZB 51/03). Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) machten sogar deutlich, dass hinsichtlich der technischen Entwicklung zukünftig nicht nur ausländische Mitbürger das Recht auf die Installation einer Sat-Schüssel haben könnten, sondern auch deutsche Mitbewohner. Vor allem da inzwischen via Satellit mehr Programme empfangen werden können, als über das Kabelnetz.
Das bedeutet konkret für eine Wohnungseigentümergemeinschaft, dass ein generelles Verbot von Sat-Schüsseln nicht mehr durch einen Mehrheitsbeschluss möglich ist. Dies kann nur noch durch eine einstimmige Vereinbarung aller Eigentümer geschehen, so das Bayerische Oberste Landesgericht (2 Z BR 71/04).

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