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Grunderwerbssteuerbescheide künftig vorläufig

Einspruch nicht mehr nötig

Für den Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims bis 600.000 DM erteilen Finanzämter künftig vorläufig Grunderwerbssteuerbescheide. Drauf haben sich jetzt die Steuerabteilungsleiter der Länder geeinigt.

Nach Angaben der Bausparkasse Schwäbisch Hall müssen Betroffene in diesen Fällen künftig keinen Einspruch mehr beim zuständigen Finanzamt einlegen. Dies gilt bis zur endgültigen Klärung der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Fragen, ob die Erhebung von Grunderwerbssteuer auf selbstgenutzte Immobilien überhaupt verfassungsgemäß ist.

Hierzu zählen auch Eigentumswohnungen sowie Grundstücke, die mit einem selbstgenutzten Eigenheim bebaut werden sollen. Falls das Bundesverfassungsgericht sie für verfassungswidrig hält, werden offene Steuerbescheide automatisch korrigiert. Die Bausparkasse weist darauf hin, daß die Grunderwerbssteuer dennoch bezahlt werden sollten. Denn nur so kann der Erwerber eines Grundstückes als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

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