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Garage nicht immer getrennt vom Wohnraum kündbar

Bei der gemeinsamen Vermietung von Wohnraum und Garage kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die einzelnen Kündigungskriterien, beispielsweise wenn eine Partei den Garagenmietvertrag separat kündigen will. Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse macht hierzu auf einige wichtige Urteile aufmerksam

Bei der gemeinsamen Vermietung von Wohnraum und Garage kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die einzelnen Kündigungskriterien, beispielsweise wenn eine Partei den Garagenmietvertrag separat kündigen will. Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse macht hierzu auf einige wichtige Urteile aufmerksam.

So lehnte das Landgericht Köln die Eigenbedarfskündigung eines Vermieters nur für die Garage ab. Bei einem einheitlichen Mietvertrag von Wohnung und Garage sei dies nicht möglich (Az.
10 S 419/91).
Doch auch Mieter haben schlechte Karten. Hat ein Mieter Wohnung und Garage zusammen angemietet, ist die isolierte Kündigung der Garage nicht möglich. Eine Teilkündigung ist unwirksam, sagten die Richter vom Oberlandesgericht Köln (Az. 3 U 269/92).

Ist dagegen der Garagenmietvertrag ausdrücklich unabhängig vom Wohnraummietvertrag abgeschlossen worden, so kann er auch gesondert gekündigt werden (Landgericht Berlin, Az. 62 S 11/93).

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