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Grossmann: Impulse für die Bauwirtschaft und Förderung auf hohem Niveau

Mit den Koalitionsbeschlüssen werden deutliche Impulse für die Bauwirtschaft gesetzt und die Förderung auf hohem Niveau erhalten. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär Achim Grossmann am Freitag nach der ARGEBAU-Ministerkonferenz. Ziel der Koalition war es, bei der Eigenheimzulage Fehlsubventionierungen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden und die Förderung zielgenauer auf Familien und den Erwerb aus dem Bestand auszurichten. "Dies wird mit den Beschlüssen der Koalition erreicht", sagte Grossmann

Mit den Koalitionsbeschlüssen werden deutliche Impulse für die Bauwirtschaft gesetzt und die Förderung auf hohem Niveau erhalten. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär Achim Grossmann am Freitag nach der ARGEBAU-Ministerkonferenz. Ziel der Koalition war es, bei der Eigenheimzulage Fehlsubventionierungen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden und die Förderung zielgenauer auf Familien und den Erwerb aus dem Bestand auszurichten. "Dies wird mit den Beschlüssen der Koalition erreicht", sagte Grossmann.

Die soziale und familienpolitische Treffsicherheit dieses wichtigen Förderinstrumentariums sei durch Detailarbeit geschärft worden. Die Eigenheimförderung bleibe auf hohem Niveau erhalten. Am Ende des Anpassungsprozesses sei eine Förderung von insgesamt knapp 6 Mrd. Euro angestrebt.

Der Erwerb aus dem Bestand und Neubau würden gleichgestellt. Das mache die Innenstädte wieder attraktiver für Eigenheiminteressenten.

"Wir haben das Fördersystem der familienpolitischen Realität angepasst", sagte Grossmann. Familien ohne Kinder bekommen keine Förderung. Die Familie mit einem Kind werde deutlich besser gestellt als in den bisherigen Plänen.

"Wir führen einen Grundsockel von 1.000 Euro ein und eine Kinderkomponente von je 800 Euro. Für die Familie mit einem Kind wird dadurch die Förderung um über 50 % gegenüber der ursprünglichen Planung angehoben. Im Vergleich zur bisherigen Praxis erhalten die Eltern nur monatlich 20 Euro im Durchschnitt weniger an Förderung", sagte Grossmann.

Zudem werde die Förderung der gängigen Familien- und Bauplanung angepasst. Wenn sich bis zu vier Jahre nach dem Bau ein Kind einstelle, erhalten die Eltern für 8 Jahre die Grundförderung und die Kinderkomponente. Sollten im Förderzeitraum weitere Kinder geboren werden, würden die Eltern für die Restlaufzeit die Förderung für das zusätzliche Kind erhalten.

Für die neuen Bundesländer könnten zu diesen Förderungen zusätzlich Gelder beim Erwerb aus dem Bestand aus dem Investitionszulagengesetz mobilisiert werden. Dies könnten bis zu 15.000 Euro in ausgewiesenen Stadtteilen der Kommunen in den neuen Ländern sein.

Investitionssicherheit für den frei finanzierten Mietwohnungsbau werde durch den vorläufigen Verzicht auf die lineare Absenkung der degressiven Abschreibung geschaffen. Bis 2006 könnten 8 Jahre lang 3 % dann 2 % abgeschrieben werden.

Mehr Investitionen in den Bestand und den Erhalt werde durch die Wiedereinführung der Fünf-Jahresfrist in den § 82b Einkommenssteuergesetz erreicht.

www.bmvbw.de (Pressemitteilung)

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