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Heizkostenabrechnung kritisch prüfen

Steigende Ölpreise treiben die Heizkosten vieler Mieter weiter hoch. "Ein kritischer Blick auf die jährliche Heizkostenabrechnung ist dringend anzuraten", empfiehlt daher Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
So erklärte das Landgericht Potsdam überhöhte Grundpreise für Fernwärme für unzulässig

Steigende Ölpreise treiben die Heizkosten vieler Mieter weiter hoch. "Ein kritischer Blick auf die jährliche Heizkostenabrechnung ist dringend anzuraten", empfiehlt daher Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
So erklärte das Landgericht Potsdam überhöhte Grundpreise für Fernwärme für unzulässig. Liegt der vom Vermieter mit einem Energieversorgungsunternehmen ausgehandelte Preis für Fernwärme um 70 Prozent über dem regionalen Durchschnitt, so können die Mieter eine erneute Abrechnung der Heizkosten auch für mehrere Jahre rückwirkend verlangen, urteilten die Richter. Der Vermieter muss kostengünstig bewirtschaften (Az. 11 S 233/02).
In einem anderen Fall musste ein Mieter allerdings in den sauren Apfel beißen und zahlen. Er war mit seiner Heizkostenabrechnung und erhöhten Vorauszahlungen nicht einverstanden, musste diese Erhöhung (wegen gestiegener Energiepreise) aber trotzdem hinnehmen. Dies gilt auf jeden Fall, so das Landgericht Bochum, wenn mit Einverständnis des Mieters seit Mietbeginn ein Vertrag mit demselben Versorgungsunternehmen besteht, die Abrechnungen stets in Ordnung waren und der Vermieter mit der Wahl der Beheizungsart nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat (Az. 5 S 52/04).

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