StartArchivIm Außenbereich darf Mieter bei Erneuerungen nicht zu pingelig sein

Im Außenbereich darf Mieter bei Erneuerungen nicht zu pingelig sein

Über den Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich musste sich ein Mieter jetzt von einem Berliner Gericht belehren lassen. Auf ein entsprechendes Urteil weist Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse hin

Über den Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich musste sich ein Mieter jetzt von einem Berliner Gericht belehren lassen. Auf ein entsprechendes Urteil weist Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse hin.
Die Witterung hinterließ bei einem Mieter auf dem Balkon deutliche Spuren. Die Keramikfließen bekamen Risse, das Dekor platzte zum Teil ab. Der Mieter reklamierte beim Vermieter und drohte mit einer Mietminderung. Dieser veranlasste sofort, dass Handwerker die Sache beheben, doch sollten statt den vorhandenen Bodenfliesen in Klinker-Optik jetzt Betonplatten verlegt werden.
Dies lehnte der Mieter ab, verweigerte den Handwerkern den Zutritt und verlangte andere Fließen. Nun blockte der Vermieter.
Daraufhin klagte der Mieter einen Vorschuss in Höhe von rund 4.500 Euro für das Verlegen von schöneren Fliesen ein.
Dem schloss sich der Richter vom Amtsgericht Charlottenburg nicht an. Der Mieter hätte sich mit den Betonplatten zufrieden geben müssen. Zumal der Vermieter es ihm überließ, welches Dekor er auswählte. Beim einem Bodenbelag außen darf der Mieter nicht so pingelig sein wie im Innenbereich. Der Mieter durfte nicht einmal die Miete mindern, weil er die Handwerker, die bereit waren dem Mangel abzuhelfen, vor der Tür stehen ließ. (AG Charlottenburg, Az. 208 C 289/03 ).

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