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Immobilienbewertung

Sachverständige fordern europäische Standards

Die klassischen Grenzen der europäischen Nationalstaaten beginnen nun auch auf dem Immobilienmarkt zu verschwimmen. Grenzregionen werden aufgrund europäischer Freiheitsrechte, die die Wahl des Arbeits- und Wohnortes stark vereinfachen, zu gemischt bewohnten Regionen. Das oft beschworene Wort vom „Europa der Regionen“ scheint sich auf dem Immobilienmarkt zu realisieren: Niederländer bauen sich Einfamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen, Polen besiedeln die deutsche Seite der Oder.

Diese neuen Regionen haben gravierende Veränderungen in der Immobilienbewertung zur Folge. Ein deutscher Immobilienbewerter, der Grundstücke und Immobilien an der polnischen oder niederländischen Grenze bewerten soll, zieht heute häufig nur Vergleichsdaten der deutschen Region zu Rate. Er müsste aber auch die grenzüberschreitende Region mit in die Bewertung einfließen lassen, also niederländische bzw. polnische Datensätze seinem Gutachten zu Grunde legen. Das geschieht in den seltensten Fällen, und so entstehen Gutachten, die ein Zerrbild der Wirklichkeit zeichnen. Ein Grund dafür sind schlicht fehlende Vergleichsdaten, da die europäischen Immobilienbewerter keine gemeinsamen Standards haben.

Große Unterschiede bei der Qualifizierung von Immobilienbewertern in Europa 

Anlässlich der diesjährigen „Baltic Valuation Conference“ (BVC) in Rostock diskutierten Sachverständige, Wissenschaftler und Experten aus der freien Wirtschaft die aktuellen grenzüberschreitenden Entwicklungen im Wertermittlungswesen. Von deutscher Seite war der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) federführend an der Konferenzorganisation beteiligt. Der Leiter des BVS-Bundesfachbereichs für Immobilienbewertung, Bernhard Bischoff, resümiert: „Wir brauchen dringend einen europäischen Standard bei der Wertermittlung von Immobilien. Es gibt in den einzelnen europäischen Ländern sehr große Qualitätsunterschiede bei der Zulassung von Sachverständigen und der kontinuierlichen Überwachung ihrer Arbeit. Deshalb ist die Qualität der Gutachten praktisch nicht miteinander vergleichbar. Es fehlen einfach gemeinsame europäische Grundregeln.“

REV-Qualifizierung wird systematisch ausgebaut

Ein Schritt zur Vereinheitlichung von Qualitätsanforderungen und besseren Transparenz für die Auftraggeber ist der Titel „Recognised European Valuer (REV)“. Der Immobilienbewerter, der diesen Titel trägt, erfüllt mit seinen Gutachten gemeinsam festgelegte europäische Standards. Allerdings sind nur wenige europäische Sachverständigen-Organisationen Mitglieder der TEGoVA (The European Group of Valuers‘ Associations), die den REV-Titel vergibt. In Deutschland ist der BVS einer von zwei Vereinigungen, die diesen Titel verleihen können. „Alle Teilnehmer der Baltic Valuation Conference sind sich einig, dass die Durchsetzung gemeinsamer Standards in Europa Priorität hat“, berichtet Bischoff. Das REV-Gütesiegel für Sachverständige soll systematisch in Europa weiterentwickelt werden.

Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS):

Der BVS vertritt als Dachverband 12 Landesverbände und 12 Fachverbände mit insgesamt mehr als 4.000 Sachverständigen, die auf ca. 200 verschiedenen Sachgebieten tätig sind. Diese erstatten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden, Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und Handwerk sowie insbesondere für private Verbraucher Gutachten und stehen ihnen bei wichtigen Entscheidungen mit fachlichem Rat zur Seite. Die Sachverständigen in den Mitgliedsverbänden des BVS sind grundsätzlich öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder dazu durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder auf der Basis der Europanorm EN 17024 zertifiziert.

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