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In vermieteten Gebäuden und beim Hausverkauf: Nächstes Jahr kommt das Aus für alte Standardheizkessel

Energiesparmaßnahmen im Wohnungsbestand wirken sich umgehend auf die Reduzierung der Kohlendioxidemissionen aus. Deshalb hat der Gesetzgeber in der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) auch für den Altbaubereich Vorschriften zur energetischen Verbesserung erlassen. So verlieren viele Standardheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert worden sind, am 31. Dezember 2006 ihre Betriebserlaubnis

Energiesparmaßnahmen im Wohnungsbestand wirken sich umgehend auf die Reduzierung der Kohlendioxidemissionen aus. Deshalb hat der Gesetzgeber in der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) auch für den Altbaubereich Vorschriften zur energetischen Verbesserung erlassen. So verlieren viele Standardheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert worden sind, am 31. Dezember 2006 ihre Betriebserlaubnis. Bis dahin müssen sie gegen energiesparende Heizgeräte ausgetauscht werden. Nur wenn seit dem 1. November 1996 ein neuer Brenner montiert wurde, verlängert sich die Erneuerungsfrist bis Ende 2008.

Ferner schreibt die Energie-Einspar-Verordnung nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen an bestehenden Gebäuden vor. Neben sämtlichen Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen laut EnEV auch „alle nicht begehbaren, aber zugänglichen obersten Geschossdecken beheizter Räume“ wärmeisoliert werden, und zwar ebenfalls bis Ende 2006.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. In diesen Gebäuden müssen Heizkesselerneuerung und Wärmeisolierung nur nach einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Der Gesetzgeber vertraut darauf, dass die Besitzer selbst bewohnter Eigenheime im eigenen Interesse den Wärmeschutz verbessern und effizientere Heiztechnik einsetzen. Denn der weitere Betrieb eines alten Heizkessels schadet vor allem auch dem eigenen Portemonnaie. Um bis zu 30 Prozent könnte der jährliche Energieverbrauch gesenkt werden, wenn die alte Anlage beispielsweise durch ein effizientes Öl-Brennwertgerät ersetzt würde.

Bereits seit November vergangenen Jahres gelten für alle in Deutschland installierten Heizkessel strengere Grenzwerte für Abgasverluste. Sie dürfen höchstens elf Prozent betragen. Manche alte Heizanlage wurde so hingetrimmt, dass sie die gesetzlichen Anforderungen der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (1. BImSchV) knapp erfüllt. „Unterm Strich eine kostentreibende Lösung“, erklärt das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) und empfiehlt: „Im Interesse einer dauerhaft deutlichen Senkung der laufenden Heizkosten sollten auch solche Kessel möglichst bald gegen sparsame und umweltschonende Heiztechnik ausgetauscht werden.“ Über die Ersparnis bei den Brennstoffkosten amortisiert sich diese Investition in einigen Jahren, bei hohen Energiepreisen umso schneller.

IWO 2005

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