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Kleine Handwerkeraufträge:

Pauschalpreis statt Stundenlohn vereinbaren

Bei kleineren Aufträgen, etwa zur Gartenverschönerung oder bei der Hausreparatur, bieten Handwerker meist die Bezahlung nach Stundenlohn an. Oft schlagen sie auch vor, der Bauherr solle ihnen das Geld für den Einkauf des benötigten Materials direkt erstatten. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt davor, auf solche Angebote

einzugehen.

Stundenlohnarbeiten führen häufig zu Streitigkeiten, vor allem, wenn der Handwerker nach Ansicht des Auftraggebers zu viele Stunden für eine Arbeit benötigt oder das Material zu teuer einkauft. Solche Vereinbarungen enden dann, so die Erfahrung des VPB, oft vor Gericht. Erst im Frühjahr entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf über einen solchen Fall (Urteil vom 28.02.2012, Az. 23 U 59/11). Dabei wurden die Stundenlohnarbeiten vom Sachverständigen kontrolliert und anschließend erheblich gekürzt. Das Gericht befand: Auch bei Stundenlohnarbeiten bekommt der Unternehmer nur die Stunden bezahlt, die für die beauftragte Arbeit notwendig sind. Arbeiten seine

Leute zu langsam, muss der Auftraggeber die eigentlich unnötigen Stunden nicht bezahlen. Auch Fahrtkosten müssen vertraglich vereinbart und können nicht einfach in Rechnung gestellt werden. Und auch beim Materialeinkauf muss der Unternehmer wirtschaftlich denken; die Erstattung überteuerter Produkte darf er vom Bauherrn nicht verlangen. Um gar nicht erst streiten zu müssen, rät der VPB, von vornherein statt Stundenlohn lieber Pauschalfestpreise zu vereinbaren. Will der Unternehmer sich darauf nicht einlassen, sollte der Hausbesitzer sich zumindest einen Kostenvoranschlag geben lassen und weitere Vergleichsangebote einholen, rät der VPB.

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