Besitzer von Eigentumswohnungen haben in der
Regel geringere Betriebskosten als Hauseigentümer, doch zu unterschätzen ist der
Finanzaufwand nicht. Die anfallenden Wohn-Nebenkosten summieren sich im Laufe
des Jahres zu einem ansehnlichen Betrag. Interessenten einer Eigentumswohnung
sollten sich daher vor Unterschrift unter dem Kaufvertrag einen genauen
Überblick über die Zusatzausgaben und deren Verteilung verschaffen
Zunächst steht die Frage:
Welche Kosten fallen an? „Neben der monatlichen Darlehensrate belasten der
Unterhaltungsaufwand und die Verbrauchskosten das Haushaltsbudget des Käufers“,
berichtet Robert Anzenberger, Vorstand des Immobilienvermittlers PlanetHome.
Typische Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung sind im Prinzip jedem bekannt
und werden in der Regel einzeln, also pro Haushalt, abgerechnet. Weniger
geläufig sind dagegen Ausgaben wie Versicherungsbeiträge, Grundsteuern oder
Kosten für Treppenhausreinigung und Müllabfuhr. „Solche Kosten werden in
Eigentumswohnanlagen von allen Besitzern gemeinsam getragen“, erläutert
Anzenberger.
Das gleiche gilt für
unregelmäßige Ausgaben, etwa die Reparatur der Heizung, des Daches oder der
Grundstücksmauer. Nicht zuletzt muss auch die Verwaltung des Objekts und die
Abrechnung der Gelder bezahlt werden. „Potenzielle Käufer sollten den Gang zum
Hausverwalter nicht scheuen und sich von diesem eine Aufstellung der
regelmäßigen und unregelmäßigen Ausgaben zeigen lassen“, rät der PlanetHome
Chef. Tipp: Wer wenig Zeit hat oder unsicher ist, wer der richtige
Ansprechpartner ist, der kann die Dienste eines professionellen
Immobilienvermittlers in Anspruch nehmen. „Makler verfügen nicht nur über
Grundriss und Kaufpreis des Objektes. Sie kümmern sich unter anderem auch um die
Aufschlüsselung der Wohn-Nebenkosten und holen alle notwendigen Informationen
dazu ein“, erklärt Immobilienexperte Anzenberger.
Um laufende und
außerordentliche Ausgaben bestreiten zu können, müssen Wohnungseigentümer
monatliche Vorauszahlungen leisten. Das so genannte Hausgeld wird am Jahresende
mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Welche Vorauszahlungen anfallen, ergibt
sich aus dem Wirtschaftsplan, den der Hausverwalter jährlich aufstellt. Zeichnet
sich im Laufe des Jahres ab, dass die monatlichen Einzahlungen nicht ausreichen,
kann die Eigentümergemeinschaft eine Aufstockung der Beträge beschließen.
Eine weitere wichtige
Frage ist: Wie werden die Kosten auf die einzelnen Eigentümer umgelegt? „Ein
Blick in die Gemeinschaftsordnung gibt darüber Aufschluss, denn dort findet sich
der Verteilungsschlüssel“, weiß Anzenberger.
In der Regel erfolgt die Umlage
nach dem im Grundbuch festgelegten Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Einzelne Kosten können aber auch nach der Anzahl der Wohnungen oder der
Wohnfläche verteilt werden, etwa die Vergütung für den Hausverwalter. Relativ
einfach ist die Erfassung der meisten Verbrauchskosten: Heizung, Strom und
Wasser werden im Normalfall für jede Wohnung gesondert abgelesen.
Wie lässt sich die
Kostenabrechnung prüfen? Verantwortlich für eine korrekte Aufschlüsselung und
Abrechnung der Nebenkosten ist der beauftragte Hausverwalter. Er listet auf,
welche Kosten genau angefallen sind und wie sich diese auf die einzelnen
Parteien verteilen. Ist ein Eigentümer mit den geleisteten Zahlungen nicht
einverstanden, kann er Einsicht in die Unterlagen beim Verwalter nehmen. Eine
Änderung des Verteilschlüssels beziehungsweise der aufgelaufenen Kosten kann er
aber nicht allein vornehmen. Dies geht nur per Mehrheitsbeschluss der
Eigentümergemeinschaft.
PlanetHome

