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Mietnebenkosten und Nachzahlungsforderungen

Fehlerfreie Betriebskostenabrechnung

Macht der Vermieter auch nur kleine Fehler bei der Abrechnung der Mietnebenkosten, droht der komplette Verlust von Nachzahlungsforderungen. Ein neues Sachbuch zum Thema soll Vermieter vor teuren Fehlern bewahren.

Günstige Bauzinsen, Schuldenkrise und die Angst vor der Inflation treiben soviele Deutsche wie schon lange nicht mehr in Investitionen ins „Betongold“. Doch viele, die jetzt Immobilien zur Vermietung erwerben oder erworben haben, haben sich bisher nicht mit dem Thema „Vermietung“ beschäftigt. Dabei müssen Immobilien bewirtschaftet werden, denn die Betriebskosten sind hoch. Zwar können Vermieter Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen – aber eben nicht alle Nebenkosten sondern nur jene, die in der Betriebskostenverordnung als Betriebskosten beschrieben sind. Und macht der Vermieter auch nur kleine Fehler bei der Abrechnung der Mietnebenkosten, droht der komplette Verlust von Nachzahlungsforderungen. Dabei haben die Belastungen durch Betriebskosten haben in den letzten Jahren solche Größenordnungen erreicht, dass zurecht von den Nebenkosten als der „zweiten Miete“ gesprochen werden kann.

Fachbuchautor Thomas Trepnau aus Regensburg liefert jetzt mit seinem Buch „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“ wichtige Informationen und Anleitungen zur Nebenkostenabrechnung. Das Buch beginnt mit einer kurzen Übersicht über die Notwendigkeit der Nebenkostenabrechnung sowie darüber, welche Alternativen es gibt. Schon kurz danach wird deutlich, wie wichtig die Vorbereitung im Mietvertrag ist. Ohne exakte Formulierungen läuft gar nichts. In den folgenden Kapiteln wird erläutert was Brutto-, Netto-, Teilinklusiv- und Pauschalmieten sind. Zudem werden die nicht auf Wohnungsmieter umlagefähigen Kosten, wie beispielsweise Verwaltungskosten, beschrieben und alle möglichen Verteilerschlüssel erklärt und die zweckmäßigen herausgestellt.

Der Autor beschreibt aber auch, wie Nebenkostenvorauszahlungen erhöht werden und wie Vermieter sich gegen heute noch nicht bekannte, möglicherweise erst in der Zukunft entstehende Kosten schützen können.

Auch Vermieter von Geschäftsräumen kommen nicht zu kurz. Die Abrechnung für Geschäftsräume inklusive der Umsatzsteuern exerziert Trepnau genau so durch wie vorher die Heizkostenabrechnung. Auch eine Musterabrechnung ist vorhanden.  Die Betrachtung von Energieausweisen, der Energieeinsparverordnung, korrekter Ermittlung von Wohnflächen und haushaltsnaher Dienstleistungen sowie kostenlose Werkzeugset zum Download mit vielen hilfreichen Mustern ein  runden das Thema ab.

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