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Neue Spielregeln für die Wohnungsbauprämie

Ein Beitrag von Steffen Zwer, Produktmanager bei der BHW Bausparkasse

Bundesregierung und Bundestag haben neue Gesetze für die
Eigenheimförderung beschlossen. Mit der neuen Wohn-Riester-Förderung
ändern sich  auch die Regeln für die Wohnungsbauprämie. Das Häuschen im
Grünen, die Eigentumswohnung in der Stadt – für die meisten Menschen
beginnt der Traum vom Wohneigentum immer noch mit einem Bausparvertrag.
Sparleistungen darauf unterstützt Vater Staat mit der
Wohnungsbauprämie. An der Höhe der Prämien und den
Einkommenshöchstgrenzen ändert sich auch künftig nichts. Allerdings
besteht der Staat ab 2009 darauf, geförderte Sparbeiträge
ausschließlich  wohnwirtschaftlich zu verwenden.

In Zukunft nur für wohnwirtschaftliche Zwecke

Wer vor Inkrafttreten der Neuregelung einen Bausparvertrag
abschließt, erhält für die komplette Laufzeit die uneingeschränkte
staatliche Förderung und kann nach siebenjähriger Sparzeit über sein
Sparguthaben und die Wohnungsbauprämien frei verfügen. Das gilt nicht
für Verträge, die ab 2009 abgeschlossen werden. Nach der Neuregelung
darf das Guthaben nur noch „wohnwirtschaftlich“ verwendet werden. Zum
Beispiel für den Bau oder Kauf einer Immobilie oder um ein Eigenheim zu
modernisieren. Auch Mieter können mit dem Geld ihre Wohnung renovieren.
Wer hingegen sein gefördertes Guthaben für andere Zwecke ausgibt, muss
die Prämien zurückzahlen. Einzige Ausnahme: Bausparer unter 25 Jahren,
die sieben Jahre gespart haben, können die Prämie in jedem Fall
behalten.


Stattlichen Spargewinn sichern

Einen Anspruch auf die Prämie hat jeder Bausparer bereits ab dem
16. Lebensjahr. Vorausgesetzt, sein zu versteuerndes Einkommen beträgt
weniger als 25 600 Euro im Jahr, bei Ehepaaren sind es 51 200 Euro.
Jährlich müssen Sparer mindestens 50 Euro, maximal 512 Euro
prämienwirksam auf den Bausparvertrag einzahlen. Darauf gibt es dann
pro Jahr die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent. Die Förderbeiträge
summieren sich im Laufe der Zeit zu einem stattlichen Betrag. Ein
Ehepaar beispielsweise, das sieben Jahre lang den Bausparvertrag BHW
Dispo maXX mit monatlich 86 Euro bespart, verfügt über ein selbst
eingezahltes Guthaben nach Abzug der Abschlussgebühr in Höhe von 6 944
Euro. Darauf gibt es im BHW Dispo maXX eine Guthabenverzinsung von bis
zu 4 Prozent und zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 630 Euro. Daran
ändert sich nichts. Diese Summe ist ein Geschenk vom Staat. Darauf
sollte niemand verzichten.

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