Welche Pflichten ein Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten zu beachten hat, wenn er diesen baubegleitend berät, stellte der BGH kürzlich in einem neuen Urteil klar.
Grundsätzliche Pflichten des Rechtsanwaltes
Danach ist ein Rechtsanwalt im Rahmen des erteilten Auftrages dazu verpflichtet, seinen Auftraggeber umfassend zu belehren und seine Belange in jeder Hinsicht wahrzunehmen. Dies bedeutet vor allem, daß er dem Mandanten diejenigen Maßnahmen raten muß, die geeignet sind, den angestrebten Erfolg herbeizuführen und Nachteile zu verhindern, soweit sie vorhersehbar und vermeidbar sind. Dazu hat der Anwalt seinem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann. Zweifel und Bedenken, die sich aus der Sachlage ergeben können, sind vom Anwalt darzulegen und mit dem Mandanten zu erörtern.
Anwalt als Bauleiter
Nach Ansicht des Gerichts ist ein Rechtsanwalt jedoch nicht dazu verpflichtet, eine mangelfreie insbesondere aber auch fristgerechte Herstellung des Gesamtwerks zu erwirken. Ein derartiger Erfolg wird im Rahmen eines Anwaltsdienstvertrages nicht geschuldet. Der Mandant kann von seinem Anwalt nämlich nur eine vertragsgerechte Beratung und Belehrung erwarten. Sollte der Anwalt freiwillig zusätzlich als Bauleiter tätig werden und hierbei nicht den gewünschten Erfolg erzielen, ergibt sich hieraus keine anwaltliche Haftung.