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Schadstoffe in Bodenbelägen

Asbest und PAK

Sie möchten Ihren alten Fußbodenbelag einfach austauschen und endlich einen neuen Bodenbelag verlegen? Dann sollten Sie sehr genau darauf achten, aus welchem Material Ihr alter Bodenbelag ist und welcher Kleber verwendet wurde.

Alte PVC-Bodenbeläge können einige Gefahrstoffe enthalten. Die gefährlichsten: Asbest und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffen (PAK). Asbest ist ein krebserregender Gefahrenstoff, der in PVC-Belägen allerdings erst bei Beschädigung, wie z.B. beim Herausreißen der Bodenbeläge, seine krebserregende Wirkung entwickelt. Die Asbestfasern zerbrechen dann in kleinste Strukturen, die eingeatmet werden und sogar noch nach Jahrzehnten Lungen- oder Bauchfellkrebs auslösen können. Bei den PAKs handelt es sich um eine große Stoffklasse mit mehreren hundert Vertretern. Der wichtigste Vertreter ist Benzo[a]pyren. Nach geltendem Gefahrenrecht wird Benzo[a]pyren für den Menschen eingestuft als krebserzeugend (karzinogen), Erbgut verändernd (mutagen), Frucht schädigend (teratogen) und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigend. PAK können nicht nur durch Einatmen sondern auch durch Hautkontakt aufgenommen werden. Zu den Risikogruppen gehören u.a. ungeborene Kinder, ältere Menschen, Raucher und Personen nach starker Sonneneinwirkung. Welche Gefahrenstoffe im Bodenbelag enthalten sein können, hängt ab von dem Alter der Böden:
PVC-Böden, die Ende der 1970-er Jahre bis Anfang der 1980-er Jahre verlegt wurden, können Asbest enthalten. Bei sogenannten „Cushion-Vinyl“-Belägen handelt es sich um Bahnenware, die auf der Unterseite mit Asbestpappe beschichtet ist. Diese Schicht enthält schwach gebundenes Asbest (ca. 90 %). Das besonders große Gefahrenpotential dieses schwach gebundenen Asbests besteht darin, dass bereits bei leichter Beschädigung des Belages Asbest in hohen Konzentrationen freigesetzt wird.
Sogenannte „Floor-Flex“-Platten sind quadratische PVC-Platten, die fest gebundenes Asbest (ca. 15 %) enthalten. Sie setzen deutlich geringere Mengen an Asbest frei als Materialien mit schwach gebundenem Asbest. Dennoch besteht kein Grund zur Entwarnung, da PVC-Platten früher häufig mit braun-schwarzen Teerklebern verklebt wurden. Diese Kleber sind ebenfalls oft asbesthaltig und es gelten für sie – im Falle einer Beprobung oder Sanierung – die gleichen Schutzmaßnahmen wie für schwach gebundenes Asbest.
Teerhaltige Klebstoffe wurden bis Mitte der 1960-er Jahre für Parkett und Holzpflaster verwendet. In Einzelfällen wurden diese Klebstoffe sogar bis Anfang der 1980-er Jahre eingesetzt. Schwarze Parkettkleber, die auf Steinkohlenteer basieren, enthalten gesundheits-gefährdende Stoffe, wie z.B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in hohen Konzentrationen.
Mit bloßem Auge ist nicht zu erkennen, ob überhaupt eine Asbest-, oder PAK-Belastung vorliegt bzw. wie stark die Belastung ist. Bei auffälligen Klebeflächen sollte eine Probenentnahme erfolgen. Inbesondere wenn die Klebeflächen dunkel sind und vor Mitte der 1970-er Jahre aufgetragen wurde, sollte auch der PAK-Gehalt des Klebers bestimmt werden. Bei einer Probenentnahme muss allerdings die Freisetzung von Asbestfasern unbedingt vermieden werden. Bei Verdacht auf asbesthaltige Materialien empfiehlt sich daher eine Ortsbegehung durch einen qualifizierten Fachmann, der gegebenenfalls eine Materialprüfung veranlassen kann und über die erforderlichen Schutz- und Sanierungsmaßnahmen informieren kann.
Mehr Infos bietet das Institut für Gebäude- und Innenraum analystik DomoLytik GmbH unter www.domolytik.de.

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