Immobiliensanierung mit großen Vorteilen
Die energetische Modernisierung von Wohnimmobilien bleibt auch im Jahr 2024 ein lukratives Unterfangen, das dank staatlicher Fördermittel realisierbar ist. Sowohl für kleinere Verbesserungen als auch für umfassende Sanierungen stehen Fördergelder zur Verfügung. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen neben dem Austausch von Fenstern und Türen auch die Optimierung der Heizungstechnik sowie Dämmarbeiten an Dächern, Außenwänden und/oder Geschossdecken.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden bei der energetischen Modernisierung mit finanziellen Zuschüssen. Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann. Zusätzlich bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Sanierungswilligen bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro zinsgünstige Ergänzungskredite an.
Der nicht rückzahlbare Investitionszuschuss im Rahmen der BEG beträgt standardmäßig 15 Prozent pro Einzelmaßnahme und kann um weitere 5 Prozent erhöht werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) genutzt wird. Die förderfähige Investitionssumme inklusive iSFP-Bonus ist auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit begrenzt. Dies entspricht einem maximalen BAFA-Zuschuss von bis zu 12.000 Euro bei einer Gesamtförderung von 20 Prozent. Bei zusätzlicher Kreditförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Alternativ können Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen in selbst bewohnten Eigenheimen steuerlich abgesetzt werden. Hierbei werden 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren in der Einkommenssteuererklärung verrechnet und senken so die persönliche Steuerlast.