StartArchivStolpe (bmvbw): Wohngeld bleibt unverzichtbares Element einer sozialen Politik

Stolpe (bmvbw): Wohngeld bleibt unverzichtbares Element einer sozialen Politik

"Gerade einkommensschwache Haushalte, die unabhängig von Sozialhilfe leben, sind auf Wohngeld angewiesen, da sie meist nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft die Mieten zu bezahlen." Das sagte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Dr. Manfred Stolpe anlässlich des dem Parlament zugeleiteten Wohngeld- und Mietenberichtes 2002

"Gerade einkommensschwache Haushalte, die unabhängig von Sozialhilfe leben, sind auf Wohngeld angewiesen, da sie meist nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft die Mieten zu bezahlen. Der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen erreicht bei diesen Haushalten ohne Unterstützung häufig Werte von 50 Prozent und mehr. Betroffen sind insbesondere Kleinverdiener, Rentner, Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Ein funktionierendes Wohngeldsystem, das wirksam und treffsicher soziale Härten abmildert, ist daher für den sozialen Ausgleich und das Zusammenleben in unseren Städten und Regionen von vitalem Interesse." Das sagte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Dr. Manfred Stolpe anlässlich des dem Parlament zugeleiteten Wohngeld- und Mietenberichtes 2002.

Schwerpunkt des Berichtes über den Zeitraum 1999 bis 2002 ist die Bewertung der 2001 in Kraft getretenen Wohngeldnovelle, mit der nach 10 Jahren das Wohngeld endlich wieder an die eingetretene Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst wurde.

Zwar ist aktuell in vielen Regionen der Bundesrepublik der Wohnungsmarkt entspannt, doch gerade preiswerte Altbauwohnungsbestände, die für die Versorgung gering verdienender Haushalte traditionell eine bedeutsame Rolle spielen, haben in den letzten Jahren bundesweit überproportionale Mietsteigerungen erfahren. Der Markt für preiswerte Wohnungen ist zunehmend enger geworden, da Sozialbindungen ehemals geförderter Wohnungen ausgelaufen und große kommunale Wohnungsbestände privatisiert worden sind.

Die in ihren wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Wohngeldnovelle zielte daher darauf ab, für die bedürftigen Gruppen das Wohnen wieder erschwinglicher zu machen. Der Bericht belegt, dass die vorgesehenen Entlastungswirkungen in vollem Umfang eingetreten sind. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch bestehender Empfängerhaushalte hat in den alten Ländern um rund 42 Euro auf 122 Euro und in den neuen Ländern von rund 90 Euro auf rund 97 Euro zugenommen. Der Anteil der selbst zu tragenden Wohnkosten am verfügbaren Einkommen wurde dadurch bei den berechtigten Haushalten in den alten Ländern von 41 % auf unter 29 % und in den neuen Ländern von 39 % auf unter 26 % abgesenkt. Die Zahl der Empfängerhaushalte von allgemeinem Wohngeld ist gegenüber 2000 um rund 332.000 gestiegen (+254.000 alte Länder und +78.000 neue Länder).

Darüber hinaus wurde das Wohngeldrecht in den alten und den neuen Ländern vereinheitlicht, die Förderprinzipien des Wohngeldes für Sozialhilfeempfängerhaushalte stärker an das allgemeine Wohngeld angepasst, um Ungleichgewichte zwischen beiden Bereichen zu beseitigen und das Wohngeldrecht grundlegend vereinfacht. Diese Umstellungen sind in der erwarteten Weise ohne nennenswerte Zusatzkosten für Bund, Länder und Gemeinden gelungen.

Minister Dr. Stolpe wies darauf hin, dass Anfang nächsten Jahres eine grundlegende Vereinfachung des Wohngeldrechts in Kraft tritt. Danach erhalten alle Transferleistungsempfänger (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung u.a. ) ab 1.1.2005 kein Wohngeld mehr. Ihre Unterkunftskosten tragen dann vollständig die örtlichen und überörtlichen Träger. Hierdurch entfällt das bisherige verwaltungsaufwändige Erstattungsverfahren zwischen dem Träger des Wohngeldes und den verschiedenen Transferleistungsträgern. Beim Wohngeld für Nicht Transferleistungsempfänger ändert sich durch diese Wohngeldreform nichts.

Pressemitteilung www.bmvbw.de

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