StartArchivTipps zum Thema Miete

Tipps zum Thema Miete

Doppelte Mieterhöhung möglich

An die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsbegehrens hat der Gesetzgeber
erhebliche formelle Anforderungen geknüpft. „Beachtet sie der Vermieter
nicht, kann das Erhöhungsverlangen unwirksam sein“, sagt Verena Tiemann
von der Quelle Bausparkasse. So muss beispielsweise ein Vermieter vor
einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
eine Sperrfrist von einem Jahr zwischen der letzten Mieterhöhung und
dem neuen Mieterhöhungsverlangen beachten

„Eine bereits freiwillig
anlässlich einer Modernisierung geleistete höhere Miete schließt jedoch
eine kurz darauf geltend gemachte Mieterhöhung auf Ortsniveau nicht
aus“, informiert Tiemann alle Vermieter und Mieter.

Ein Mieter hatte sich nach einem Mieterhöhungsverlangens nach § 558
Abs. 1 BGB darauf berufen, dass bereits innerhalb des letzten Jahres
eine Umlage von Modernisierungsaufwand nach § 559 BGB zwischen den
Mietparteien vereinbart worden sei. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte
allerdings hierzu in einem Urteil fest, dass eine Mieterhöhung auch
dann noch möglich ist, wenn der Mieter wegen einer vor kurzem erfolgten
Modernisierung freiwillig einer höheren Miete zugestimmt hat (BGH,
Urteil vom 18.07.2007, Az. VIII ZR 285/06).

AUCH INTERESSANT

Beliebteste News