StartArchivÜbergabeprotokoll: Vermieter trägt Risiko von unentdeckten Schäden

Übergabeprotokoll: Vermieter trägt Risiko von unentdeckten Schäden

Ein sinnvoll eingesetztes Übergabeprotokoll beim Auszug des Mieters ist grundsätzlich hilfreich, um Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen den Mietparteien zu vermeiden

Ein sinnvoll eingesetztes Übergabeprotokoll beim Auszug des Mieters ist grundsätzlich hilfreich, um Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen den Mietparteien zu vermeiden.
Begutachtet ein Vermieter beim Auszug seines Mieters die Wohnung und unterschreibt danach das Protokoll, in dem er keine Mängel festhält, so kann er sich daher nicht später auf Mängel berufen.
Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Pforzheim informiert Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter nachträglich einen Teil der Mietkaution mit der Begründung einbehalten, die vom Mieter verursachten Schäden wären für ihn zum Zeitpunkt der Wohnungsabnahme nicht sichtbar gewesen.
Dem entsprach das Gericht jedoch nicht. Sinn eines Übergabeprotokolls ist es ja gerade, den Zustand der Wohnung beweissicher festzuhalten (AG Pforzheim, Az. 6 C 105/04).

Bereits in einem vorangegangenen Urteil entschied das Landgericht Braunschweig, dass dies auch für Schäden gilt, die der Vermieter bei der Besichtigung der Wohnung gar nicht sofort erkennen konnte (LG Braunschweig, Az. 6 S 175/94).

AUCH INTERESSANT

Beliebteste News