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Vom Mieter eingebaute Etagenheizung darf bleiben

Hat ein Mieter auf eigene Kosten und mit Einverständnis des Vermieters in seiner Wohnung eine Gas-Etagenheizung installieren lassen, so muss er später die Demontage der Heizung nicht akzeptieren, weil die Wohnung an eine Zentralheizung angeschlossen werden soll

Hat ein Mieter auf eigene Kosten und mit Einverständnis des Vermieters in seiner Wohnung eine Gas-Etagenheizung installieren lassen, so muss er später die Demontage der Heizung nicht akzeptieren, weil die Wohnung an eine Zentralheizung angeschlossen werden soll. Auf dieses Urteil des Landgerichts Berlin weist Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse hin (LG Berlin 67 S 84/02).

Im vorliegenden Fall verweigerte der Mieter den Abbau der Etagenheizung und die Richter gaben ihm Recht. Der Vermieter hat hier keinen Anspruch auf Duldung des Anschlusses der Zentralheizung. Die von ihm geforderten Maßnahmen dienen nämlich weder zur Erhaltung oder Verbesserung der Mieträume noch der Einsparung von Heizenergie.

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