Gebäudeschutz bei Hochwasser
Wenn Überflutungen durch Hochwasser drohen, müssen Anwohner selbst für den Schutz ihrer Gebäude sorgen. Bund, Länder und Gemeinden haften nicht für die Schäden. Ein Wassereintritt kann durch bauliche Maßnahmen bis zu einer bestimmten Hochwassermarke verhindert werden. Fachleute sprechen vom sogenannten „Bemessungshochwasser“, das sich aus ökonomischen und hydrologischen Faktoren der letzten hundert Jahre ergibt.
„Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Haus gegen die Wassermassen abzusichern“, so Reinhold Jesorsky von der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. „Zuerst sollten mögliche Eintrittspfade wie Kellerfenster, Leitungsschächte oder Kanalisationsöffnungen – etwa durch Rückstauklappen – verschlossen werden. Außerdem können die Eigentümer mit der Abdichtung des Bodens und der Wände vorsorgen. Dafür gibt es bewährte „Wannen-Konstruktionen“.
Hochwasser kommen nicht überraschend, sondern alle Jahre wieder. Das wissen die Anrainer hochwassergefährdeter Regionen. Ist ein Wassereintritt nicht zu vermeiden, kann man die Schäden durch folgende Vorsorgemaßnahmen gering halten:
1. Keine Wertgegenstände im Keller aufbewahren geschweige denn dort Heimbüros, Wohn- oder Haushaltsräume einrichten.
2. Keine sensiblen technischen Gebäudeausstattungen wie Heizungs-, Lüftungs-, Elektro- oder Klimaanlagen im Keller installieren. Gasheizungen sind gegenüber Ölheizungen vorzuziehen.
3. Keine Chemikalien, Lösungsmittel, Heizöle, Treibstoffe und Arzneimittel im Keller deponieren.
4. Im Extremfall sollte der Keller planmäßig geflutet werden, um dauerhafte (Auftriebs-)Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden und die Standsicherheit zu gewährleisten. Hier ist Trinkwasser vorzuziehen, damit die betroffenen Räume nicht zu stark verschmutzt oder sogar durch Schadstoffe belastet werden.