Schuldenfrei in den Ruhestand
Nur noch wenige Jahre bis zur Rente, die Kinder sind aus dem Haus, das Eigenheim ist noch nicht komplett abbezahlt – diese Situation kennen viele Eigenheimbesitzer. In einigen Jahren, zu Rentenbeginn, endet dann oft die Laufzeit des Immobilienkredites und ein Restdarlehen bleibt übrig.
Hier hilft der staatlich geförderte „Wohn-Riester“, die eigenen vier Wände schuldenfrei zu bekommen. „Wohneigentümer, die über einen Riester-Vertrag verfügen, können bei Auszahlungsbeginn, in der Regel bei Eintritt in die Rente, mit dem riestergeförderten Kapital ihr Eigenheim abbezahlen – und zwar unabhängig davon, wann es gebaut oder gekauft wurde“, so die Experten der Landesbausparkassen (LBS).
Wer im Ruhestand in den eigenen vier Wänden lebt, kann seinen gewohnten Lebensstandard auch dann noch halten, wenn die Rente etwas kleiner ausfällt. Das eigene Häuschen steht deshalb unangefochten auf Platz eins der Wunschliste zur Altersvorsorge.
Mit Riester-Bausparen wird der Weg ins Eigenheim staatlich gefördert. Es ist inzwischen ein beliebtes Instrument zur Altersvorsorge, denn die Förderung hilft sowohl beim Ansparen als auch beim Tilgen. Bereits in den ersten sechs Monaten, seit es riesterzertifzierte Bausparverträge gibt, wurden bei den Landesbausparkassen mehr als 100.000 Verträge abgeschlossen.
Bausparen für Fortgeschrittene
Was viele nicht wissen: Vom Riester-Bausparen profitieren auch Sparer, die schon ein Eigenheim besitzen. Sie schaffen sich so die Grundlage, schuldenfrei in den Ruhestand zu gehen. Das gilt auch für Eigenheimbesitzer im „besten Alter“.
Wer zum Beispiel als 50-Jähriger mit dem Riester-Bausparen beginnt, kann zu Beginn seines Ruhestandes – frühestens mit 60, spätestens mit 67 Jahren – mit dem geförderten Guthaben die Restschulden tilgen, die noch auf dem selbst genutzten Eigenheim lasten. Das gilt auch, wenn dieses vor 2008 gebaut oder gekauft wurde. So lassen sich die eigenen vier Wände im Ruhestand unbeschwert genießen.
Förderung ohne Einkommensgrenzen
Wohn-Riester erhält nahezu jeder, der in Deutschland steuerpflichtig ist, unabhängig von der Einkommenshöhe: Jeder Erwachsene bekommt bis zu 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Für den Nachwuchs – wenn er noch kindergeldberechtigt ist – gibt es bis zu 185 Euro zusätzlich, für ab 2008 geborene Kinder sogar maximal 300 Euro. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag fließen, einschließlich Zulagen. Die geförderte Höchstsumme liegt bei 2.100 Euro.