Zieht ein Mieter aus, so ist meist zur genauen Heiz- und Betriebskostenabrechnung eine Zwischenablesung notwendig. Doch wer trägt hierfür die Kosten? Auch die Gerichte sind sich hier uneins, wer dafür aufkommen muss. Nicht immer gilt, dass der "Veranlasser" auch die Kosten zu tragen hat
Zieht ein Mieter aus, so ist meist zur genauen Heiz- und Betriebskostenabrechnung eine Zwischenablesung notwendig. Doch wer trägt hierfür die Kosten? Auch die Gerichte sind sich hier uneins, wer dafür aufkommen muss. Nicht immer gilt, dass der "Veranlasser" auch die Kosten zu tragen hat.
Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse rät daher Vermietern, dies bereits im Mietvertrag zu regeln, um später Streitigkeiten zu vermeiden. Dazu genügt schon eine kurze Formulierung: Die bei einem Wohnungswechsel entstehenden Kosten für die Zwischenabrechnung, einschließlich der Kosten für die Zwischenablesung, trägt der ausziehende Mieter.
Solche Mietvereinbarungen sind wirksam, bestätigt auch das Amtsgericht Wetzlar (Az. 39 C 2295/01).