Vorsicht bei Bauverträgen für Seniorenwohnungen
Unsere Gesellschaft altert. In Zukunft brauchen immer mehr Menschen
barrierearme, altersgerechte Wohnungen. Diese demografische Entwicklung
nutzen immer häufiger auch Schlüsselfertiganbieter für ihre Geschäfte,
beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB) seit einiger Zeit.
Die Anbieter werben für so genannte Seniorenwohnungen und reichern ihre Bauverträge mit Phantasie-Prädikaten wie „seniorengerecht“, „barrierefrei“ oder „rollstuhlgerecht“ an. Solche Versprechungen sind nicht immer viel wert, warnt der VPB und sollten niemals ungeprüft für bare Münze genommen werden. Es ist wie immer bei Verträgen: Auf das Gedruckte kommt es an. Weder der Begriff „Seniorenwohnung“ ist rechtlich definiert, noch die Bezeichnungen „barrierefrei“ oder „rollstuhlgerecht“. Letzten Endes steht dem Käufer
immer nur das zu, was im Kauf- oder Bauvertrag steht. Alles für ihn Wichtige muss vorab und am besten mit Hilfe eines Sachverständigen in den Vertrag hinein verhandelt werden.