Wessen Interessen vertritt der Bauleiter?
Bauträger stellen den Käufern schlüsselfertiger Immobilien im
Kaufvertrag offiziell einen „Bauleiter“ zur Seite. Das, so der Verband
Privater Bauherren (VPB) schreiben die Landesbauordnungen vor.
Allerdings ist der Begriff „Bauleiter“ für den Bauherrn irreführend,
denn dieser Bauleiter steht im Dienste des Bauträgers und ist damit
automatisch Partei. Er wird im Zweifelsfall immer die Interessen des
Bauträgers vertreten, nicht die des Bauherrn.
Deshalb empfiehlt der
VPB allen privaten Bauherren, einen eigenen unabhängigen
Sachverständigen hinzuziehen, der ihnen hilft, den Überblick zu
bewahren und ihre eigenen Rechte und Interessen am Bau durchzusetzen.
Bei der Suche nach dem passenden Bau-Experten in ihrer Region unterstützt der VPB privatge Bauherren mit einer eigenen Datenbank, die auch online unter
www.vpb.de einzusehen ist.