VPB warnt: Wer Asbest verschweigt, muss Sanierung zahlen
Asbestfasern können Krebs auslösen. Das ist seit etwa 30 Jahren bekannt. Deshalb wird der in den Nachkriegsjahren weit verbreitete Baustoff Asbest heute nicht mehr verwendet. „Allerdings ist Asbest noch in vielen Altbauten versteckt“, erinnert Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Spätestens bei größeren Instandhaltungsarbeiten kommt das Problem wieder ans Tageslicht und muss dann ein
für alle Mal fachgerecht gelöst werden“.
„In den vergangenen Jahren wurden vor allem Nachkriegshäuser vererbt und von den neuen Eigentümern saniert. Fassadenverkleidungen und Dachdeckungen aus Asbest mussten dabei häufig entsorgt werden“, resümiert Baufachmann Penningh. „Nun bauen viele ältere Ehepaare, deren Kinder das Nest verlassen haben, ihr Familienhaus zum barrierearmen Alterssitz um. Auch sie haben es oft mit Asbest und anderen gesundheitsschädlichen Baustoffen zu tun. Bis in die 1980er Jahre hinein wurde Asbest verbaut, in Fassaden, Dächern, Dämmstoffen und Klebern. Bis 1991 durfte es noch in Form von Asbestzementprodukten eingebaut werden. Also auch relativ neue Häuser können durchaus betroffen sein“, warnt Architekt Penningh.
Dabei ist Asbest nur eines von mehreren Problemen. Die Erkenntnisse über früher beliebte Baumaterialien, die sich im Nachhinein als schädlich erweisen und eventuell sogar Krebs auslösen können, mehren sich. Parallel dazu haben Wissenschaftler Untersuchungs- und Messmethoden entwickelt und verbessert, mit denen Fachleute diese Gefahren erkennen können. Deshalb rät der VPB grundsätzlich: Wer sein Haus umbauen möchte, der sollte zunächst immer ein Gutachten vom Sachverständigen machen lassen, damit er weiß, was auf ihn zukommt. So behält er nicht nur die Kosten im Griff, sondern er erfährt auch rechtzeitig von möglicherweise nötigen Asbest- oder
Schadstoffsanierungen. Vor allem, wer den Umbau oder die Renovierungsarbeiten
selbst erledigen möchte, der sollte auf das Gutachten nicht verzichten, sonst übersieht er unter Umständen schwerwiegende Probleme und unterschätzt deren gesundheitliche Folgen.
„Schadstoffe werden inzwischen vom Gesetzgeber sehr ernst genommen“, mahnt
Verbraucherschützer Penningh. „Das sollten private Bauherren auch tun!“ Der Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen ist kein Job für den Heimwerker. Im Gegenteil: Der Bauherr ist verpflichtet, Spezialfirmen damit zu beauftragen. Auch die Entsorgung und Lagerung des Baustoffes nach dem Ausbau wird genau dokumentiert. „Den Umgang mit Asbest sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen“, warnt der VPB-Vorsitzende.
Dies gilt besonders für Verkäufer. Wer sein Haus veräußern möchte und weiß oder auch nur den begründeten Verdacht hegt, in der Immobilie könnten gesundheitsgefährdende Stoffe verbaut worden sein, der muss dies dem Kaufinteressenten mitteilen – und zwar ungefragt. Dazu ist er verpflichtet. Unterlässt
er dies, dann kann er zur Zahlung der Sanierungskosten verurteilt werden. So entschied jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall eines asbestverkleideten
Hauses aus dem Baujahr 1980 (Az.: V ZR 30/08).
Bei aller Problematik noch eine gute Nachricht: Wer sein altes Haus saniert und dabei die Asbestfassadenverkleidung aus den Wirtschaftswunderjahren durch Putz oder eine gesundheitlich unbedenkliche Verkleidung ersetzt, der kann diese Baumaßnahme unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer geltend machen. Voraussetzung für die Steuerersparnis ist allerdings ein amtliches Gutachten, das die Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch die Asbestverkleidung an der Fassade feststellt. Zuständig für die Formalitäten sind die örtlichen Bauaufsichtsämter und das Finanzamt. Auch hier hilft der unabhängige Sachverständige zunächst bei der Einschätzung der Lage.