StartBauenBaurechtAuch bei Wohnungsleerstand gilt vereinbarter Verteilerschlüssel für Heizkosten

Auch bei Wohnungsleerstand gilt vereinbarter Verteilerschlüssel für Heizkosten

Wurde per Mietvertrag vereinbart, wie die Heizkosten in einem Mehrfamilienhaus auf die einzelnen Mieter umgelegt werden, so hat der Vermieter nicht das Recht, den Verteilerschlüssel eigenständig zu ändern. Das darf er nur, wenn

Wurde per Mietvertrag vereinbart, wie die Heizkosten in einem Mehrfamilienhaus auf die einzelnen Mieter umgelegt werden, so hat der Vermieter nicht das Recht, den Verteilerschlüssel eigenständig zu ändern. Das darf er nur, wenn dies nicht vertraglich geregelt wurde. "Aber auch in diesem Fall muss er die zwingenden Vorschriften der Heizkostenverordnung berück- sichtigen", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse.
Die Absicht, den Verteilerschlüssel für die Abrechnungszeiträume zu ändern, muss der Vermieter gegenüber allen Mietern schriftlich und mit Angabe der Gründe vorher bekannt geben.
Rückwirkende Änderungen sind so nicht möglich.
Ein Vermieter hatte in einem vor dem Bundesgerichtshof zu klärenden Fall in den letzten drei Jahren bei der Heizkosten- abrechnung nach Paragraf 7 Abs. 1 Satz 2 1. Alt. HeizkostenVO für seine Mieter die Gesamtwohnfläche zugrunde gelegt. Diesen Abrechnungsmaßstab kann er nicht einfach ändern, urteilten die BGH-Richter. Den auf leer stehende Wohnungen entfallenden Anteil der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten muss der Vermieter selbst tragen (BGH, VIII ZR 137/03).

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