Bauvertrag

Keine Teilabnahmen vereinbaren

Mancher Bauvertrag für ein schlüsselfertiges Haus sieht so genannte 
Teilabnahmen vor. Dabei sollen einzelne Bauabschnitte während des 
Bauablaufs begutachtet und vom Bauherrn und Käufer formal abgenommen 
werden.

Dies dient nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) lediglich dazu, die Haftung für den jeweiligen Bauabschnitt vom Bauträger auf den Käufer zu übertragen. Der VPB rät deshalb davon ab, solche Teilabnahmen vertraglich zu vereinbaren. Sie kosten Zeit und auch Geld, zumal der Bauherr als Laie die Teilbauabschnitte nur mit

Hilfe eines Sachverständigen beurteilen kann. Unverzichtbar ist dagegen die Bauabnahme am Ende des gesamten Hausbaus. Sie ist rechtlich neben dem Vertragsabschluss der wichtigste Schritt des Baus, denn mit der Bauabnahme wird der Bau formal als mängelfrei akzeptiert und geht in die Haftung des Bauherrn über. Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme kehrt sich auch die Beweislast um, von nun an muss der Bauherr alle Schäden nachweisen.

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