StartBauenBaurechtBei Eigenleistung auch an Haftung denken

Bei Eigenleistung auch an Haftung denken

Baufachliche Betreuung und Aufsicht ist Pflicht

Eigenleistungen helfen Geld sparen. Aber, wer haftet, wenn durch die Eigenleistungen Schäden oder Zeitverzögerungen entstehen? Wer am eigenen Bau selbst Hand anlegt, der ist in der Regel kein Fachmann. Deshalb, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), muss er für eine so genannte baufachliche Betreuung und Aufsicht seines Baus

sorgen. Dazu ist der Bauherr verpflichtet. Wer übernimmt aber diese Aufsicht?

Der Bauherr muss auch klären, wer haftet, wenn durch Eigenleistung am eigenen Bau oder am Nachbarhaus, etwa bei Reihen- oder Doppelhäusern Schäden entstehen. Besonders komplex wird das Problem, wenn angehende Hausbesitzer beim Schlüsselfertig-Objekt selbst mit Hand anlegen wollen. Das passt meist gar nicht in die

Bauabläufe des Bauunternehmers. Deshalb müssen viele Fragen vorab geklärt werden: Was passiert beispielsweise, wenn Arbeiten unsachgemäß ausgeführt wurden und erst saniert werden müssen, bevor der Unternehmer weiterbauen kann? Wer steht für Zeit und Material gerade? Und wer haftet, wenn sich Eigenleistungen verzögern und dadurch ein Bauvorhaben länger dauert als geplant? Wer trägt die Verantwortung,

wenn in Eigenhilfe Fehler gemacht werden, durch die später ein Bauarbeiter verunglückt?

Wer selbst baut, der sollte unbedingt bereits vor Vertragsabschluss und mit Hilfe eines unabhängigen Bausachverständigen genau auflisten, was er an Eigenleistung erbringt.

Diese Wünsche müssen dann genau mit dem Anbieter abgestimmt und im Vertrag detailliert festgelegt werden.

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