StartBauenBaurechtBei Umbau in Altbau-Miethaus auf Schallschutz achten

Bei Umbau in Altbau-Miethaus auf Schallschutz achten

Vermieter, die ein Dachgeschoss zur Eigentumswohnung umbauen, müssen auf eine entsprechende Schallschutzdämmung nach unten achten, um spätere Vermietungsnachteile zu vermeiden. Auf diesen wichtigen Punkt macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse aufmerksam

Vermieter, die ein Dachgeschoss zur Eigentumswohnung umbauen, müssen auf eine entsprechende Schallschutzdämmung nach unten achten, um spätere Vermietungsnachteile zu vermeiden. Auf diesen wichtigen Punkt macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse aufmerksam.

In einem Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Vermieter einer Altbauwohnung bei der Aufstockung des Gebäudes um ein weiteres Wohngeschoss verpflichtet ist, einen Trittschallschutz einzubauen, der zum Zeitpunkt der Aufstockung dem aktuellen Stand der Technik entspricht (Az. VIII ZR 355/03).

Der Mieter darunter fühlte sich durch die lauten Trittgeräusche erheblich gestört. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass der Schallpegel die zulässigen Grenzwerte deutlich überstieg. Die Richter bestätigten daher eine Mietminderung von 20 Prozent. Ob der leidtragende Mieter auch nachträglich eine Dämmung verlangen kann, ließ der BGH jedoch offen und verwies den Fall zurück ans Landgericht.
Grundsätzlich könne der Mieter einer Altbauwohnung ohne eine dahingehende vertragliche Regelung zwar nicht verlangen, dass der Vermieter eine Wohnung in einen Zustand versetzt, der dem Stand der Technik bei Abschluss des Mietvertrags entspricht.

Nimmt der Vermieter jedoch bauliche Veränderungen vor, die Lärmimmissionen zur Folge haben, so kann der Mieter erwarten, dass Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden, die den Anforderungen der zur Zeit des Umbaus geltenden DIN-Normen genügen.

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