StartBauenBaurechtBGH Entscheidung zum Schallschutz

BGH Entscheidung zum Schallschutz

Bei modernen Bauwerken ist DIN 4109 veraltet

Schallschutz spielt im Wohnungsbau eine wichtige Rolle und wird über die DIN 4109 von 1989 geregelt. Diese Norm entspricht nach wie vor den anerkannten Regeln der Technik, aber nur, wenn es darum geht, unzumutbare Schallübertragung zu verhindern.

Für den heute üblichen Komfortwohnungsbau gibt es allerdings deutlich bessere

Schallschutzdämmmöglichkeiten. Deshalb hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass für solche modernen Bauwerke die DIN 4109 keine anerkannte Regel der Technik mehr ist, was den zum normalen Wohnen erforderlichen Schallschutz betrifft. Auf diese Entscheidung weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin und rät, Bauherren wie auch Käufer schlüsselfertiger Wohnhäuser und Eigentumswohnung sollten sich nicht mit dem Schallschutz Nach DIN 4109 abspeisen lassen, sondern sich im Vorfeld vom Sachverständigen über die technischen Schallschutzmöglichkeiten beraten lassen, damit sie nachher auch das Optimum bekommen. 

AUCH INTERESSANT

MEISTEGELESEN