Risiken beseitigen
Wer ein Haus besitzt, der muss dafür sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt. Diese Pflicht wird als Verkehrssicherungspflicht bezeichnet. Hausbesitzer und Bauherren sollten sie sehr ernst nehmen, mahnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Gerade jetzt, in der bevorstehenden kalten Jahreszeit, erinnern wieder viele Gemeinden die Bürger an die Streu- und Räumpflichten auf den Gehwegen. Auch sie gehören zu den klassischen Verkehrssicherungspflichten.
Allerdings geht die Verkehrssicherungspflicht weit über das Schneeschieben hinaus. „Nicht nur das Haus, auch das Grundstück und alles darauf, ja selbst die darunter liegenden Gasleitungen sind potenzielle Gefahrenquellen und müssen entsprechend gesichert werden. Der Eigentümer muss dabei mit allem rechnen: So haftet er beispielsweise, wenn sich unbefugt auf seinem Grundstück spielende Kinder dort verletzten, etwa an einem scharfkantigen Blech. Er haftet auch, wenn jemand auf seinem Grundstück abstürzt, weil das Geländer, an das er sich lehnte, nachgab,“ erklärt Thomas Penningh, Bausachverständiger und Vorsitzender des VPB.
Schützen kann sich der Immobilienbesitzer nur durch Versicherungen. Geeignete Versicherungen sind die Grundstückshaftpflicht für das Bauland, die Bauherren-Haftpflicht während der Bauzeit, sowie die Haus-Haftpflichtversicherung. Letztere ist bei vielen Einfamilienhausbesitzern in der privaten Haftpflicht enthalten. Besondere Risiken, etwa gegen Gewässerschäden durch auslaufende Öltanks, muss der Hausbesitzer extra absichern. Doch egal wie gut die Versicherung – größte Sorgfalt bei der Bauunterhaltung ist dennoch angebracht. Denn wer seine Verkehrssicherungspflicht grob vernachlässigt, kann seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise einbüßen und muss dann für Schäden selbst aufkommen.
Um Gefahren und Risiken zu erkennen und abzusichern, kann gerade bei einem neuerworbenem, aber auch bei einem älteren Bestandshaus, der Einsatz eines Bausachverständigen sinnvoll sein. Der Sachverständige begutachtet den Zustand von Dach, Fassade, Balkonen, Geländern, Treppen etc. und macht Sicherungs- oder Reparaturvorschläge. Je nach Zustand des Hauses schlägt der Experte auch sinnvolle Intervalle vor, in denen Haus und Grundstück erneut kontrolliert werden sollten. „Diese fortlaufende Dokumentation ist übrigens der beste Entlastungsbeweis, wenn es jemals zu einem Schaden und vielleicht sogar zu einem Gerichtsprozess kommen sollte“, weiß Thomas Penningh.
Im Übrigen ist es möglich, Verkehrssicherungspflichten auf Dritte zu übertragen, auf Architekten, Handwerker, Mieter oder Winterdienste. Wer das tut, der muss sich nicht mehr selbst um alles kümmern. Es reicht dann, wenn er die Sicherungsmaßnahmen überwacht und koordiniert. Das allerdings muss er nach wie vor machen.
Checkliste Verkehrssicherungspflichten:
Im Alltag:
Räum- und Streupflicht auf dem Bürgersteig, auch im Hof- und Garagenbereich, auf allen Wegen und Treppen auf dem Grundstück, die von Fremden, Mietern oder Mitbewohnern genutzt werden können
Dachkontrolle nach Stürmen – mit allem, was dort montiert ist, vom Schornstein über die Antennen bis hin zum Schneefanggitter und der Solaranlage
nach Winterfrost Mauerkronen, Balkonbrüstungen, Wege und Wasserleitungen prüfen
Öltanks regelmäßig vom Fachmann prüfen lassen, defekte Tanks können das Grundwasser verunreinigen
regelmäßige Instandsetzung und Bauunterhaltung – die Kosten für Handwerkerleistungen können (bis 6.000 Euro Arbeitslohn im Jahr) steuerlich abgesetzt werden
regelmäßige Baumkontrolle, vor allem nach Stürmen und dem Winter – Bäume und Äste prüfen, gegebenenfalls Baumsachverständigen hinzuziehen
Wurzelwerk kann Wege, Carport- und Balkonstützen sowie Mauerfundamente hochdrücken und deren Standsicherheit gefährden, Wurzeln können auch Kanäle und Gasleitungen zerstören
Beim Bauen und Sanieren:
Sichern der Baustelle, speziell sichern von ausgehobenen Gräben und Fundamenten, von auf dem Grundstück lagernden Materialien, Aushub, Bauschutt und Arbeitsgeräten
Sicherung bei Gerüstarbeiten an Dach und Fassaden und bei der Montage von Solarmodulen
Sicherung von Deckendurchbrüchen, Treppenaugen und Aufzugsschächten, durch Abdeckung oder Bautreppengeländer