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Der Schiedsgerichtsvertrag

I. Allgemeines

Gerade im Hinblick auf die allgemeine Überlastung der staatlichen Gerichte und der damit verbundenen langen Dauer der Prozesse bieten Schiedsgerichtsverfahren insbesondere im Bereich des privaten Baurechts eine ausgezeichnete Möglichkeit konstruktiver Konfliktbereinigung. Schiedsgerichtsverfahren führen im Regelfall schneller und sachkundiger , häufig auch kostengünstiger zu einem sachgerechten Ergebnis. Dies gilt insbesondere dann, wenn die berufenen Schiedsrichter über besondere Sachkunde im Baurecht und auch in bautechnischer Hinsicht verfügen.

I. Allgemeines

Gerade im Hinblick auf die allgemeine Überlastung der staatlichen Gerichte und der damit verbundenen langen Dauer der Prozesse bieten Schiedsgerichtsverfahren insbesondere im Bereich des privaten Baurechts eine ausgezeichnete Möglichkeit konstruktiver Konfliktbereinigung. Schiedsgerichtsverfahren führen im Regelfall schneller und sachkundiger , häufig auch kostengünstiger zu einem sachgerechten Ergebnis. Dies gilt insbesondere dann, wenn die berufenen Schiedsrichter über besondere Sachkunde im Baurecht und auch in bautechnischer Hinsicht verfügen. Deshalb entscheiden sich Vertragspartner größerer Bauvorhaben bei Abschluß des Bauvertrages des öfteren für ein Schiedsgerichtsverfahren. Eventuelle Streitigkeiten aus dem Werkvertrag sollen dann eben nicht durch die ordentlichen Gerichte, sondern ausschließlich durch ein von den Parteien auszuwählendes Schiedsgericht entschieden werden. Das Schiedsgerichtsverfahren weist viele Vorteile auf, birgt jedoch auch einige Risiken in sich. Nachstehend sollen die Vor- und Nachteile des Schiedsgerichtsverfahrens aufgezeigt werden.

1. Vorteile/b>

Die Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens liegen in erster Linie in dem Beschleunigungseffekt durch zügigere Bearbeitung der Streitigkeiten durch sachkundige Schiedsrichter, was in den meisten Fällen mit Kostenersparnissen und Verkürzung der Instanzen verbunden ist. Gleichzeitig wird im Schiedsgerichtsverfahren den streitenden Parteien die Möglichkeit auf die Auswahl der Schiedsrichter gegeben, und es kann sogar ein gewisser Befriedigungseffekt eintreten, der dazu führt, daß die Geschäftsbeziehungen trotz der Streitigkeiten fortgesetzt werden. Hervorzuheben ist vor allem der dem Schiedsgerichtsverfahren immamente Beschleunigungseffekt, der durch sachkundige Schiedsrichter auf technischem und rechtlichem Gebiet hervorgerufen wird. Hingegen können die ordentlichen Gerichte diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Zwar gibt es an einigen wenigen Gerichten spezielle Baukammern und Bausenate, häufig fehlt es jedoch den zuständigen Richtern an der nötigen Sachkunde, so daß häufig Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen, die erheblichen Verzögerungen verursachen. Im Schiedsverfahren ist ein flexibleres Reagieren möglich, und man ist nicht unmittelbar an Fristen und Rechtsmittel gebunden. Allerdings können u. a. Verfahrensfehler vor den ordentlichen Gerichten überprüft werden.

Die Kostenersparnis wird in aller Regel durch die intensivere und schnellere Bearbeitung der Streitfälle durch sachkundige Schiedsrichter erzielt. Die ausgewählten Schiedsrichter werden nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) bezahlt. Häufig bietet es sich an, sich auf einen Schiedsrichter von vornherein im Schiedsvertrag zu einigen. Bei größeren Streitigkeiten sollte gut überlegt werden, ob ein sogenanntes Dreier-Gremium eingesetzt wird, um eine noch bessere Qualität durch streitigen Dialog zu erhalten.

In der nächsten Veröffentlichung wird sich der Verfasser mit den Nachteilen des Schiedsgerichtsverfahrens beschäftigen.

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