Falschberatung = Geld zurück
Erfreuliches Urteil für geprellte Haus- und Wohnungskäufer
Wer eine Immobilie aufgrund falscher Renditeversprechen seines Anlageberaters erwirbt, kann von diesem die Erstattung des Kaufpreises verlangen, so Schwäbisch Hall-Rechtexperte Christoph Flechtner: „Im Gegenzug muss der Käufer das Objekt dem Berater übertragen.“ Möglich sei nach dem neuen BGH-Urteil (Az.: III ZR 28/08) aber auch weiterhin die kleine Lösung – das unrentable Objekt behalten und vom Berater Ersatz für die Vermögenseinbußen verlangen.